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08.09.2025, Lokalredaktion
Auch in der Wesermarsch leben viele Menschen mit Behinderung, die einen sogenannten Assistenzhund halten oder sich eine solche Unterstützung wünschen.
Doch im Zusammenhang mit der Assistenzhundeverordnung (AHundV) sind nun große Probleme aufgetaucht. Darauf macht die SPD-Landtagsabgeordnete Karin Logemann aufmerksam. Sie appelliert an den Bund, er solle so rasch wie möglich für „eindeutige und klare Verhältnisse“ sorgen. Eine Nachfrage der Sozialdemokratin bei der Landesregierung ergab: Diese teilt die Kritik und ruft den Bund ebenfalls zum Handeln auf.
„Rechtsunsicherheit mit negativen Folgen“
Hintergrund: Ausschließlich zertifizierte Ausbildungsstätten dürfen Assistenzhunde prüfen. Der Haken: Es gibt in Deutschland keine solche Ausbildungsstätte mehr, seitdem sich die Deutsche Gesellschaft für Präqualifizierung (DGP) im April 2024 zurückgezogen und nach wenigen Monaten ihre Zulassung zurückgegeben hat.
Nach Informationen von Karin Logemann arbeitet das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales an einer vorübergehenden Rechtsänderung, aber: „Das dauert zu lange und führt zu einer Rechtsunsicherheit mit negativen Folgen“.
„Unregulierte und unseriöse Angebote drohen“
Bis zur erneuten Zulassung einer Fachstelle oder dem Einführen neuer Regelungen ist nicht-zertifizierten Ausbildungsstätten weiterhin ihre Tätigkeit gestattet. „Das kann unregulierten und unseriösen Angeboten die Türen öffnen“, warnt Karin Logemann.
Weil eine klare rechtliche Orientierung fehle, werde die ohnehin schwierige Finanzierung der Ausbildung zusätzlich erschwert. Aus Sicht der SPD-Landtagsabgeordneten kommen Tierschutzrisiken hinzu. Denn die Trainingsmethoden würden zurzeit unzureichend kontrolliert.
Assistenzhunde helfen vielfältig
Der Bund solle sich beeilen, betont Karin Logemann. Trotzdem müssten die Gründe der DGP für ihren Rückzug ernst genommen und aufgegriffen werden. Die DGP hatte kritisiert: Die Anforderungen an die Zertifizierung der Assistenzhundeschulen seien zu hoch und zu teuer sowie schwer umsetzbar gewesen.
Aus Gesprächen mit Menschen mit Behinderung weiß die Sozialdemokratin: „Assistenzhunde helfen zum Beispiel Menschen mit Demenz, Autismus, Diabetes oder einer posttraumatischen Belastungsstörung. Der Hund übernimmt Aufgaben, die sie nicht bewältigen können: Er hebt etwa heruntergefallene Dinge für Menschen im Rollstuhl auf, holt Medikamente aus dem Regal und führt einen blinden Menschen sicher durch den Straßenverkehr.“ Außerdem warne ein Assistenzhund vor Gesundheitskrisen, unter anderem epileptischen Anfällen.
Ungleichbehandlung der Hunde unverständlich
Umso unverständlicher findet es Karin Logemann, dass die Kosten für Assistenzhunde privat übernommen werden müssen. Dabei könnten sie bei bis zu 30.000 Euro liegen. Hingegen würden Blindenführhunde als Hilfsmittel betrachtet und über das Sozialgesetz finanziert.
Bereits im Februar 2017, berichtet die SPD-Landtagsabgeordnete, hatte der Bundesrat auf Initiative Niedersachsens einen Entschließungsantrag gefasst. In dem wurde die damalige Bundesregierung aufgefordert, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Möglichkeit geschaffen werden sollte, dass Assistenzhunde in das Hilfsmittelverzeichnis gelangen. Karin Logemann: „Das ist mehr als acht Jahre her. Getan hat sich seitdem wenig. (pm/lr – Foto: KI)