Sie können uns unterstützen

09.10.2025, Lokalredaktion
Für die Landtagswahl 2027 steht eine umfassende Neuordnung der Wahlkreise an. Hintergrund ist ein Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs, der eine stärkere Einhaltung der Wahlgleichheit verlangt. Der Landeswahlleiter hat nun einen ersten Vorschlag vorgelegt. Die rot-grüne Regierungskoalition plant daraufhin, die Zahl der Wahlkreise zu erhöhen.
Der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Thümler lehnt diese Ausweitung ebenso entschieden ab wie die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion, Carina Hermann. „Eine solche Ausweitung bläht den Landtag durch Übergangs- und Ausgleichsmandate unnötig auf und ist weder sachlich noch finanziell gerechtfertigt“, betont Thümler.
Besonders kritisch sieht Thümler die Auswirkungen auf die Wesermarsch. Der regionale Zusammenhalt darf nach seinen Worten nicht aufs Spiel gesetzt werden. Die Wesermarsch sei eine geografische Einheit. Der Wahlkreis verbinde urbane und ländliche Räume, wirtschaftliche Dynamik mit struktureller Verantwortung. „Gerade die Wesermarsch steht für zentrale Zukunftsthemen wie Energiewende, Wasserstoffwirtschaft und maritime Infrastruktur. Diese Themen brauchen eine starke politische Stimme. Und die darf nicht durch eine künstliche Nord-Süd-Teilung geschwächt werden“, hebt der Christdemokrat hervor.
Ein Neuzuschnitt wäre laut Thümler auch mit den bestehenden 87 Wahlkreisen möglich gewesen. „Dass Rot-Grün diesen Weg bewusst nicht gewählt hat, zeigt deutlich, worum es wirklich geht: Die rot-grüne Wahlkreisreform verfolgt parteipolitische Interessen der Koalition, statt sachgerecht die Vorgaben des Staatsgerichtshofs umzusetzen. So kratzen weiterhin viele Wahlkreise an der maßgeblichen 15 Prozent-Grenze“, betonen Thümler und Hermann.
Der Vorschlag sei das Gegenteil von dem, was der Staatsgerichtshof aufgegeben habe, so Thümler weiter. „Zudem wird das Urteil des Gerichtshofes missachtet, da dieses sogenannte Reförmchen nur für die Wahl 2027 hält, danach wird man wieder eine Änderung vornehmen müssen, da Wahlkreise über oder unter 15 Prozent vom Mittelwert abweichen werden“, betont er.
Besonders kritisiert Thümler das Vorgehen der rot-grünen Koalition: „Die Entscheidung, zusätzliche Wahlkreise zu schaffen, wurde im Alleingang ohne den Versuch getroffen, über Fraktionsgrenzen hinweg einen gemeinsamen Konsens zu finden. Das ist kein verantwortungsvoller Umgang mit einer so grundlegenden Reform.“
Hintergrund:
Info: Laut Artikel 8 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung müssen die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger möglichst gleiches Gewicht haben. Das bedeutet: Die Zahl der Wahlberechtigten pro Wahlkreis darf nur in engen Grenzen voneinander abweichen. Bisher waren Abweichungen von bis zu 25 Prozent erlaubt. Der Staatsgerichtshof hat diesen Spielraum deutlich eingeschränkt: Nur noch um die 15 Prozent sind zulässig, darüber hinaus nur in begründeten Ausnahmefällen.
Zur Landtagswahl 2013 wurde dem Wahlkreis 71 Wesermarsch die Gemeinde Rastede zugeschlagen. Sollte der Wahlkreis 71 von der Neuordnung betroffen sein, könnten folgende Szenarien eintreten: Zuschnitt mit angrenzenden Gemeinden (beispielsweise aus Delmenhorst, Oldenburg-Land oder Friesland); Verlust der Einheitlichkeit des Landkreises als Wahlkreis, was die regionale Identität und politische Kommunikation erschweren könnte; Veränderung der politischen Kräfteverhältnisse, je nach neu zugeordneten Gemeinden. (pm/lr – Foto: Büro Thümler)