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12.12.2025, Lokalredaktion
Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen befürwortet Konzept eines Strukturfonds zur Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung
Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KZVN) hat am 21. November mit deutlicher Mehrheit das Konzept zur Bildung eines Strukturfonds befürwortet. Durch die Mittel dieses Strukturfonds leisten niedersächsische Zahnärztinnen und Zahnärzte einen bedeutenden Beitrag zur Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in der Zukunft. „Mit dem bereitgestellten Geld sollen insbesondere Praxisgründungen und Praxisübernahmen im ländlichen Bereich unterstützt werden, um die gegenwärtig gute zahnärztliche Versorgung in Niedersachsen auch in der Zukunft zu gewährleisten“ begründet der Vorsitzende des Vorstandes der KZVN, Dr. Jürgen Hadenfeldt, den Beschluss der Vertreterversammlung.
Hintergrund: Bedingt durch den demografischen Wandel im zahnärztlichen Berufsbild mit einer Erhöhung des Durchschnittsalters, einer Ausweitung von Angestelltenverhältnissen und dem Trend zur Teilzeittätigkeit steht die zahnärztliche Versorgung in Teilen des Landes vor Veränderungen. In jedem Jahr gehen rund 70 Praxisstandorte in Niedersachsen verloren, und 30 % der Zahnärzte in Niedersachsen gehen bis 2030 in den Ruhestand.
Dieser Entwicklung will die KZVN vorausschauend und mit hoher Priorität entgegenwirken und mit paritätischer Finanzierung durch Zahnärzteschaft und Krankenkassen Anreize zur Praxisneugründung und Praxisübernahme bieten. Darüber hinaus unterstützt die KZVN junge Zahnärztinnen und Zahnärzte bei ihrer Niederlassung durch weitere Maßnahmen und direkten Austausch mit Kommunen und Bürgermeistern bei drohender zahnärztlicher Unterversorgung.
Notwendig sind darüber hinaus Maßnahmen, die Kommunen aber in besonderem Maße der Landes- und Bundespolitik zufallen: Die Ausbildungszahlen an niedersächsischen Universitäten sind zu erhöhen, Rahmenbedingungen für den Praxisbetrieb zu verbessern und die ausufernden und oft unsinnigen bürokratischen Hürden bei der Praxisgründung und bei der Berufsausübung zu verringern (24 Stunden Aufwand für Bürokratie pro Woche und Praxis). So wäre es nach Einschätzung von Dr. Hadenfeldt der Politik ein Leichtes, beispielsweise diverse Dokumentationspflichten im Wege einer „One-in-two-out-Regelung“ sofort aus der langen Liste bürokratischer Erfordernisse zu streichen, die weder der Patientensicherheit, noch zahnmedizinischen Erfordernissen dienten. (pm/lr – Foto: Symbolbild)