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12.02.2026, Lokalredaktion
Mit Empörung reagiert der Kreisbehindertenbeirat Wesermarsch (KBR) auf Äußerungen von Matthias Früchtl in der Kreiszeitung Wesermarsch. Der Geschäftsführer der Gemeinnützigen Nordenhamer Siedlungsgesellschaft (GNSG) war auf Kritik der Behindertenvertretungen an Wohnraum angesprochen worden, der zu selten barrierefrei und bezahlbar sei. Daraufhin antwortete Früchtl: „Es gibt keinen gesetzlichen Auftrag für uns, barrierefreie Wohnungen vorzuhalten.“ Dem widerspricht der KBR energisch.
Verpflichtung gilt für Stadt-Tochter erst recht
„Selbstverständlich ist auch die GNSG an die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gebunden“, betont der KBR-Vorsitzende Albert Mumme. Diese sei in Deutschland geltendes Recht, unterstreicht der KBR-Vorsitzende. Die UN-BRK macht Mumme zufolge aus dem allgemeinen „Recht auf Wohnen“ ein konkretes, einklagbares Teilhaberecht. Entscheidend seien vor allem Artikel 19 und Artikel 28. Der Staat müsse laut der UN-BRK aktiv dafür sorgen, dass solcher Wohnraum entstehe. Diese Verpflichtung gelte erst recht, weil es sich bei der GNSG um eine Tochtergesellschaft der Stadt Nordenham handele.
Auch UN-Sozialpakt ist eindeutig
Mumme erläutert, dass die Verpflichtung zum Bau barrierefreier und bezahlbarer Wohnungen auch in Artikel 11 Absatz 1 des Sozialpaktes der Vereinten Nationen festgehalten sei. Angemessener Wohnraum werde darin als Teil des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard beschrieben. Und der Ausschuss zum UN-Sozialpakt stelle sieben Kriterien für die Angemessenheit auf, darunter Verfügbarkeit, Bezahlbarkeit und diskriminierungsfreier Zugang.
Albert Mumme hat ein weiteres Argument, das Früchtl in die Schranken weisen soll: „Außerdem hat der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im September 2023 in seinen Allgemeinen Bemerkungen klargestellt, dass der Staat für barrierefreien und erschwinglichen Wohnraum sorgen muss.“ Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat nach Darstellung von Mumme am 29. Januar 2019 geurteilt, dass Allgemeine Bemerkungen „erhebliches Gewicht für die Auslegung der UN-BRK“ hätten. (pm/lr – Foto: Thomas Klaus/Archiv)