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23.02.2026, Lokalredaktion
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch
Der Rat der Gemeinde Butjadingen hat die Verfahren für die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes – Regenerative Energie Isens, sowie für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 195 – Sondergebiet Windenergie/Photovoltaik-freiflächenanlage Isens, eingeleitet. In seiner Sitzung am 18.12.2025 hat der Gemeinderat dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplanes nebst Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung dieser Unterlagen beschlossen.
Der Geltungsbereich der o.g. Bauleitplanverfahren befindet sich im Bereich um einer bestehenden Windenergieanlage zwischen den Straßen Isenser Burweg und Oegenser Weg. Der Geltungsbereich ist in dem nachfolgenden Planauszug kenntlich gemacht.
Zielsetzung der Bauleitplanverfahren ist es, die Rahmenbedingungen für die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage in Isens um die bestehende Windenergieanlage zu schaffen.
Die Entwürfe der vorgenannten Bauleitpläne mit Begründungen einschließlich Umweltbericht, den Gutachten und den bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen stehen gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom
03. März 2026 bis zum 08. April 2026
im Internet unter www.gemeinde-butjadingen.de / Rathaus / Bauleitplanung der Gemeinde Butjadingen / Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren (www.gemeinde-butjadingen.de/rathaus/bauleitplanung-gemeinde-butjadingen/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren) zur Einsichtnahme bereit.
Außerdem können die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Butjadingen in Burhave, Butjadinger Straße 59, Zimmer 1, während der Dienststunden von Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr eingesehen werden.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen zu der Bauleitplanung vor:
Gutachten und Untersuchungen:
- Umweltbericht (Teil II der Begründung), Stand 11.2025
- Ornithologischer Fachbeitrag, Stand 13.11.2024
- Biotoptypenkarte, Stand 08.2023
Allgemein verfügbare umweltbezogene Informationen
- LBEG – Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (2022): NIBIS Kartenserver
- Landkreis Wesermarsch (2016): Landschaftsrahmenplan
- Landkreis Wesermarsch (2019): Regionales Raumordnungsprogramm
- Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (2023): Umweltkarten Niedersachsen
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:
- Landkreis Wesermarsch, Entwässerungsverband Butjadingen, Hegering Butenland, Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Stellungnahmen und Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern:
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Bürgerversammlung am 22.08.2023: Keine Stellungnahmen oder Eingaben vorgebracht.
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter thematisiert:
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
- Aussagen zu der Inanspruchnahme von Biotoptypen
- Aussagen zu vorkommenden Vogel- und Fledermausarten
- Aussagen zu Schutzgebieten, Artenschutz- und FFH-Verträglichkeit
Schutzgut, Boden, Wasser, Klima und Luft: insbesondere u.a.
- Aussagen zu Bodentypen, Bodenfruchtbarkeit, Schutzwürdigkeit der Böden
- Aussagen zur Verdichtung, Neuversiegelung und Altlasten in der Umgebung
- Aussagen zur Betroffenheit von Oberflächengewässern und zum Klimaschutz
Schutzgut Landschaft:
- Aussagen zur Prägung des Landschaftsbildes
- Aussagen zur Auswirkung auf das Landschaftsbild
Schutzgut Mensch:
- Aussagen zu Abständen zu Wohnnutzungen sowie Erholungs- und Freizeitnutzung
- Aussagen zu Auswirkungen durch Schallbelastungen und optische Beeinträchtigungen
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen:
- Kulturgüter sind im Geltungsbereich nicht vorhanden, Wechselwirkungen nicht
erkannt
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen per Mail an bauleitplanung@gemeinde-butjadingen.de übermittelt sowie schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Butjadingen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass, im Falle der Auslegung der Flächennutzungsplanänderung eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. (pm/lr – Foto: Kerstin Seeland)
Butjadingen, 23.02.2026