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26.05.2026, Lokalredaktion
Neues Informationsblatt richtet sich an Nutztierhalter und an die Jägerschaft
Der Landkreis Wesermarsch hat ein neues Informationsblatt zu allgemeinen Regelungen im Umgang mit Wölfen veröffentlicht. Es richtet sich an Nutztierhalter, die Jägerschaft sowie weitere Interessierte und informiert kompakt über die aktuelle Rechtslage, das richtige Vorgehen bei Wolfsrissen sowie wichtige Ansprechpartner und Meldewege. Grundlage sind unter anderem die jüngsten gesetzlichen Änderungen auf Bundesebene.
Seit dem 2. April 2026 ist der Wolf in das Bundesjagdgesetz aufgenommen worden. Ziel der Neuregelung ist es, bei Schadensereignissen künftig schneller, rechtssicher und unbürokratisch handeln zu können. Bis zu einer Anpassung des Niedersächsischen Jagdgesetzes liegen die Zuständigkeiten bei den Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Das Informationsblatt erläutert ausführlich, wie sich Tierhalter bei einem vermuteten Wolfsriss verhalten sollten. Besonders wichtig ist es demnach, den Fundort unverändert zu lassen, um eine fachgerechte Dokumentation und Spurensicherung zu ermöglichen. Nutztierrisse mit möglicher Wolfsbeteiligung sollen wie bisher über die zentrale Hotline der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gemeldet werden. Die zuständigen Bezirksförsterinnen und Bezirksförster übernehmen anschließend die Begutachtung und Dokumentation vor Ort.
Darüber hinaus informiert der Landkreis über Unterstützungsangebote zum Herdenschutz sowie über mögliche Billigkeitsleistungen. Hinweise gibt das Merkblatt auch zu Wolfsbeobachtungen, Wildtierrissen und dem Wolfsmonitoring in Niedersachsen. Sichtungen oder Spuren können über das zentrale Portal der Landesjägerschaft gemeldet werden.
„Mit dem Informationsblatt möchten wir insbesondere den betroffenen Nutztierhalterinnen und Nutztierhaltern sowie der Jägerschaft eine praktische Orientierung geben. Wichtig ist, dass Vorfälle korrekt gemeldet und dokumentiert werden. Nur so können belastbare Erkenntnisse gewonnen und notwendige Maßnahmen rechtssicher umgesetzt werden“, erklärt Matthias Wenholt, zuständiger Dezernent und Erster Kreisrat des Landkreises Wesermarsch.
Das Informationsblatt steht ab sofort auf der Internetseite www.wesermarsch.de zur Verfügung und wird zudem gezielt an landwirtschaftliche Betriebe sowie an die Jägerschaft verteilt. (pm/lr – Foto: Symbolbild pixabay)