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05.09.2026, Lokalredaktion
Aufgrund des § 129 Abs. 1 Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Lemwerder in seiner Sitzung am 27. August 2026 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen. Gleichzeitig wurde der im Jahr 2017 amtierenden Bürgermeisterin
Entlastung erteilt.
Der Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung sowie die öffentliche Auslegung des um die Stellungnahme der Bürgermeisterin ergänzten Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wesermarsch werden gemäß § 129 Abs. 2 sowie § 156 Abs. 4 NKomVG bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss 2017 sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes einschließlich der Stellungnahme der Bürgermeisterin liegen in der Zeit vom 07. September 2026 bis einschließlich 15. September 2026 im Rathaus der Gemeinde Lemwerder, Stedinger Str. 51, 27809 Lemwerder, Zimmer E.06, zu den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Eine vorherige Terminvereinbarung
wird empfohlen. (pm/lr – Foto: Kerstin Seeland)