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08.09.2026, Lokalredaktion
„Unternehmen der Kutter- und Küstenfischerei in Niedersachsen können ab sofort Förderanträge für die Beschaffung neuer Wiegesysteme stellen.“ Darauf macht Karin Logemann, SPD-Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Wesermarsch und fischereipolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, aufmerksam. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Umsetzung der geänderten Fischereikontroll-Verordnung und wird durch den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie nationale Kofinanzierungsmittel unterstützt.
Karin Logemann: „Das ist eine wichtige Nachricht für unsere Fischerinnen und Fischer aus der Wesermarsch und an der niedersächsischen Küste. Ich weiß aus vielen Gesprächen vor Ort, wie sehr die neuen Anforderungen an die Wiegesysteme die Betriebe umtreiben. Umso mehr freut es mich, dass jetzt eine passgenaue Förderung zur Verfügung steht, die unsere Küstenfischerei bei dieser notwendigen Investition spürbar entlastet.“
Als fischereipolitische Sprecherin ihrer Fraktion betont Logemann die Bedeutung der Maßnahme für die gesamte Branche: „Die neuen Vorgaben der Fischereikontroll-Verordnung dienen zu Recht mehr Transparenz und Nachhaltigkeit. Aber wir dürfen die Betriebe mit den daraus entstehenden Kosten nicht allein lassen. Mit dem Fördersatz von 85 Prozent schaffen wir einen echten Anreiz, in moderne und regelkonforme Technik zu investieren – das ist gelebte Unterstützung für eine zukunftsfähige Fischerei in Niedersachsen.“
Sie ergänzt: „Moderne Wiegesysteme erfassen die Daten digital und erleichtern damit den Betrieben auch die tägliche Dokumentation. Das nimmt unseren Fischerinnen und Fischern bürokratische Lasten ab und stärkt gleichzeitig den Schutz unserer Meere.“
Die neuen Vorgaben der Fischereikontroll-Verordnung erfordern eine verlässliche und regelkonforme Wiegetechnik in der Fischereibranche. Förderfähig sind demnach Wiegesysteme, die den Vorgaben des Anhangs I der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1932 der Kommission vom 10.08.2026 entsprechen. Die Förderung erfolgt gemäß der Verordnung (EU) 2021/1139 und unterstützt das Ziel einer wirksamen Fischereiaufsicht sowie die Bekämpfung der illegalen, unregulierten und undokumentierten Fischerei.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind:
- Kleine und mittlere Unternehmen der Seefischerei sowie Zusammenschlüsse von Fischerinnen oder Fischern
- Gemeinschaftsrechtlich anerkannte Erzeugerorganisationen sowie Vereinigungen von Erzeugerorganisationen
Höhe und Umfang der Förderung
Der Fördersatz beträgt 85 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des EMFAF sowie aus nationalen Kofinanzierungsmitteln des Bundes oder des Landes Niedersachsen.
Fristen und Antragstellung
Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Für Rückfragen zur Antragstellung und zu den technischen Anforderungen der förderfähigen Wiegesysteme steht die Landwirtschaftskammer Niedersachsen zur Verfügung. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen abrufbar. Hier stehen auch Antragsvordrucke zum Download bereit:
Hintergrund
Karin Logemann: „Die Fischerei ist ein prägender Wirtschaftszweig an unserer Küste und als fischereipolitische Sprecherin meiner Fraktion setze ich mich dafür ein, dass unsere Betriebe die notwendigen EU-Vorgaben umsetzen können, ohne dabei wirtschaftlich ins Hintertreffen zu geraten. Diese Förderung zeigt, dass ökologische Verantwortung und wirtschaftliche Unterstützung zusammengehören – davon profitieren am Ende alle: die Fischerinnen und Fischer, die Umwelt und die Verbraucherinnen und Verbraucher.“ (pm/lr – Foto: KI generiertes Symbolbild)