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17.09.2026, Lokalredaktion
Bei der jüngsten Ratssitzung der Gemeinde Stadland stimmten die Ratsmitglieder einstimmig dafür der ATR-Völkerballmannschaft einen 400-Euro-Zuschuss zur Teilnahme am DTB-Pokal in Rees (NRW) zu gewähren. Ferner erfolgten die Annahme von zwei Spenden, ebenfalls einstimmig. Zum Einen spendete die Windpark Rodenkirchen GmbH 2.000 Euro für den Seniorennachmittag des Rodenkircher Markts. Und zum Anderen möchte das Unternehmen Windpark Rodenkircherwurp GmbH & Co. Bürgerwindkraft KG die gemeindliche Arbeit im Bereich der Fürsorge für Senioren und Behinderte im Rahmen der Aktion „Weihnachtspäckchen 2026“ mit einer Spende in Höhe von 500 Euro unterstützen.
Die Fraktion B.90/Die Grünen beantragt, auf der Kreisstraße K 191, zwischen der Kreuzung B 437 und Oberdeich, durchgängig eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h anzuordnen. Der Gemeinderat beschloss mit einer Nein-Stimme, einen Antrag auf Prüfung bzw. Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen.
Der Rat der Gemeinde Stadland hat am 01.10.2020 mit den Beschlüssen zur 34. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans (Nr. 56) die Einleitung der Bauleitplanverfahren zur Erweiterung des Gewerbegebiets Hartwarden um rd. 2,5 ha beschlossen. Die Aufstellungsbeschlüsse sind noch nicht amtlich bekannt gemacht. Auch weitere Verfahrensschritte sind nicht begonnen.
Der Rat hat in der Sitzung von letzter Woche, ebenfalls mit einer Nein-Stimme beschlossen, die Erweiterung des Beschlusses vom 01.10.2020, damit dem Geltungsbereich anschließende Flächen zur Arrondierung des Gewerbegebiets Hartwarden mit zu überplanen.
Bezüglich der 43. Änderung des Flächennutzungsplans und der parallelen Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 65 „Windpark Sürwürderwurp“ beschlossen die Ratsmitglieder, mit einer Gegenstimme, dass die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zum Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplans zu würdigen und die Abwägung Teil der weiteren Planung werden.
Auf Wunsch des Bauherrn und in Abstimmung mit dem Landkreis Wesermarsch ist der Wunsch entstanden, den Bebauungsplan Nummer 61, „Südlicher Helmer“, in Reitland, zu ändern. Es geht darum, den Grundstückseigentümern mehr Möglichkeiten im Bereich der Ausgestaltung der Hausgiebel geben soll. In Reitland und in den angrenzen den Bebauungen ist der Friesengiebel mittlerweile durchaus als ortsüblich anzusehen. Der Bebauungsplan Nummer 61 soll dahingehend geändert werden, dass eine Bebauung unter anderem auch mit einem Friesengiebel möglich wird. Die erforderlichen Unterlagen werden von einem Planungsbüro erstellt, welches der Bauherr beauftragt hat. Die Kosten des gesamten Verfahrens, inklusive aller Gebühren und Verwaltungskosten, hat der Bauherr zu tragen. Der Antrag wurde vom Rat mit einer Gegenstimme mehrheitlich angenommen. (Foto und Text: Kerstin Seeland)