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28.10.2026, Lokalredaktion
Die CDU-Landtagsfraktion sieht nach der Antwort der Niedersächsischen Landesregierung auf ihre Anfrage zu Arbeitskämpfen an kritischen Verkehrsinfrastrukturen weiterhin erheblichen Diskussionsbedarf. Zwar betone die Landesregierung zu Recht die hohe verfassungsrechtliche Bedeutung des Streikrechts. Gleichzeitig zeigt die Antwort nach den Worten des CDU-Landtagsabgeordneten Björn Thümler (Berne) aber auch, dass die Aufrechterhaltung wichtiger Verkehrsverbindungen während eines Arbeitskampfes nicht in jedem Fall sichergestellt werden kann.
Die Antwort der Landesregierung macht nach Thümlers Worten deutlich, dass die Sicherheit Vorrang hat, eine Garantie für die Aufrechterhaltung zentraler Verkehrsverbindungen es im Streikfall jedoch nicht gibt. „Das mag rechtlich nachvollziehbar sein. Für Pendler, Unternehmen und Rettungskräfte in Regionen mit wenigen Alternativen ist das aber keine befriedigende Perspektive“, betont der CDU-Landtagsabgeordnete.
Die Landesregierung verweist in ihrer Antwort insbesondere auf Notdienstvereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. Diese sollen sicherstellen, dass sicherheitsrelevante Aufgaben wie die Überwachung von Tunneln und Brücken, der Winterdienst oder die Gefahrenabwehr auch während eines Arbeitskampfes gewährleistet bleiben. Zugleich räumt sie laut Thümler ein, dass Einschränkungen des regulären Verkehrs nicht in jedem Fall verhindert werden können.
Gerade für Regionen wie die Wesermarsch kommt dieser Frage besondere Bedeutung zu. Der Wesertunnel ist eine zentrale Verkehrsader für Berufspendler, Unternehmen, Logistikverkehre und Rettungsdienste. Fällt die erforderliche Überwachung aus, muss der Tunnel nach den bestehenden Regelungen gesperrt werden. „Die Landesregierung garantiert im Streikfall die Sicherheit kritischer Verkehrsanlagen, nicht aber deren Verfügbarkeit. Für die Menschen in der Wesermarsch und im Landkreis Cuxhaven macht das einen entscheidenden Unterschied. Wer täglich auf den Wesertunnel angewiesen ist, erwartet zu Recht, dass für Ausnahmesituationen belastbare Vorsorge getroffen wird“, merkt der CDU-Landtagsabgeordnete an.
Aus Sicht der CDU reicht es seiner Meinung nach deshalb nicht aus, allein auf Notdienstvereinbarungen und bestehende Zuständigkeiten zu verweisen. Kritische Infrastrukturen wie auch die Hubbrücke über die Hunte im Verlauf der B 212 seien nicht nur eine Frage der Sicherheit, sondern auch der Versorgung, Mobilität und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ganzer Regionen.
„Wir stellen das Streikrecht nicht infrage. Aber dort, wo ganze Regionen von einzelnen Verkehrsverbindungen abhängig sind, muss die Politik die Frage stellen, wie Mobilität und Versorgung auch in Ausnahmesituationen möglichst verlässlich gewährleistet werden können. Diese Debatte sollte die Landesregierung nicht mit Verweis auf bestehende Zuständigkeiten beenden, sondern aktiv führen“, so Thümler. (pm/lr – Foto: Büro Thümler)
Titelfoto: In den vergangenen Jahren war der Zugverkehr zwischen Bremen und Nordenham mehrmals unterbrochen, weil ein Binnenschiff in Elsfleth die Eisenbahnbrücke über die Hunte gerammt hatte