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02.10.2026, Lokalredaktion
Im Rahmen einer Seeschiffskontrolle im Hafen von Brake deckten Beamte der Wasserschutzpolizei aus Brake einen Verstoß gegen die Stickoxid-Abgasregelung (NOx), die in der internationalen Seeschifffahrt im MARPOL-Übereinkommen (Anlage VI, Regel 13) verankert ist, auf.
Die Folge dieses Verstoßes war die Festlegung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 40.000 Euro. Ausgesprochen wurde die Sicherheitsleistung gegen den Kapitän und den Leiter der Maschinenanlage durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), die als zuständige Bußgeldbehörde solche Verstöße ahndet. Die Ermittlungen der Beamten der Wasserschutzpolizei an Bord ergaben, dass das unter portugiesischer Flagge fahrende Seeschiff, welches im Jahr 2008 auf Kiel gelegt wurde, im Jahr 2024 neue Hilfsdieselmotoren erhalten hatte.
Diese neuen Motoren waren in den erforderlichen Unterlagen nicht korrekt eingetragen und arbeiteten zudem nicht mit den vorgeschriebenen zusätzlichen Abgasreinigungsanlagen. Da diese Abgasreinigungsanlagen fehlen, wurde zusätzlich die BG Verkehr -Dienststelle Schiffssicherheit- über diesen Umstand informiert.
Ein Weiterfahrverbot wird es allerdings nicht geben, sondern vielmehr eine Weiterfahrt unter bestimmten Auflagen. Diese Auflagen werden derzeit zwischen den Behörden abgesprochen. Seitens der Wasserschutzpolizei laufen die Ermittlungen noch weiter. (pm/lr – Foto: Wasserschutzpolizei)