Sie können uns unterstützen

25.06.2025, Lokalredaktion
Ab dem 1. Mai 2025 haben sich die gesetzlichen Vorgaben für Passfotos in Deutschland grundlegend geändert. Ziel dieser Reform ist es, die Sicherheit und Qualität biometrischer Fotos zu erhöhen und Manipulationen zu verhindern. Es dürfen nur noch digitale Lichtbilder für die Personal- und Reisepassanträge sowie vorläufigen Dokumente verwendet werden.
Lichtbild direkt im Pass-und Meldeamt Seit Mai 2025 können die Lichtbilder direkt im Pass- und Meldeamt der Gemeindeverwaltung erstellt werden. Die Gebühr für das Bild beläuft sich auf 6 Euro.
Es steht den Bürgerinnen und Bürgern frei, weiterhin zu einem Fotografen zu gehen, der die neuen technischen Voraussetzungen erfüllt (E-Passfoto-Verfahren) und das Bild digital an das Pass- und Meldeamt übermittelt. In diesem Zusammenhang weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass einige Anbieter, welche bislang Passbilder erstellt haben, diese Leistung aufgrund der neuen Rahmenbedingungen eingestellt haben.
Papierfotos, selbstgemachte Bilder (z. B. mit dem Smartphone), Ausdrucke aus Foto-Apps oder Fotokabinenaufnahmen sind nicht mehr zulässig und können nicht mehr angenommen werden. (pm/lr)