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05.01.2026, Lokalredaktion
Aus aktuellem Anlass weist die Gemeinde Butjadingen auf die bestehende Streu- und Räumpflicht hin.
Die Streu- und Räumpflicht umfasst die Beseitigung von Schnee und Eis, ferner bei Glätte das Abstumpfen der Gehwege, Radwege und gemeinsamen Geh- und Radwege in geschlossenen Ortslagen.
Bei Schneefall sind Gehwege, Radwege, sowie die gemeinsamen Geh- und Radwege mit einer geringeren Breite als 1,00 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von jeweils 1,00 m freizuhalten. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist auf beiden Seiten ein ausreichend breiter Streifen von mindestens 1,00 m neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn oder des verkehrsberuhigten Bereiches freizuhalten.
Für die geräumten Schnee- und Eismassen sind die Ablagerungsmöglichkeiten in folgender Reihenfolge zu nutzen:
- Vorgärten, Vorplätze und Grünstreifen
- Gehweg- und Gehstreifenseiten
- äußerste Fahrbahnkanten.
Ist in der Nacht Schnee gefallen, sind eine Räumung werktags bis 08.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 09.30 Uhr sowie bei Glätte das Abstumpfen der Wege mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln werktags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 09.30 Uhr bis 20.00 Uhr vorzunehmen.
Zuständig ist der jeweilige Grundstückseigentümer des angrenzenden bebauten oder unbebauten Grundstücks.
Die vollständige Satzung bzw. Verordnung über die Straßenreinigungspflicht kann im Internet unter www.gemeinde-butjadingen.de/rathaus/ortsrecht-satzungen eingesehen werden. (pm/lr – Foto: Kerstin Seeland)