Sie können uns unterstützen

27.12.2025, Lokalredaktion
Einstimmig wurde der Haushaltsplan für das Jahr 2026 von den Ratsmitgliedern beschlossen. Dieser enthält unter anderem: im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge in Höhe von 17.661.500 Euro, ordentliche Aufwendungen in Höhe von 19.143.800 Euro, außerordentliche Erträge in Höhe von 10.000 Euro, außerordentliche Aufwendungen in Höhe von 10.000 Euro,
im Finanzhaushalt Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 17.351.300 Euro, Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 18.468.100 Euro, Einzahlungen für Investitionstätigkeit in Höhe von 161.600 Euro, Auszahlungen für Investitionstätigkeit in Höhe von 1.049.000 Euro, Einzahlungen für Finanzierungsstätigkeit in Höhe von 887.400 Euro sowie Auszahlungen für Finanzierungsstätigkeit in Höhe von 205.100 Euro.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde auf 877.400 Euro festgesetzt, Liquiditätskredite auf 2.500.000 Euro. Die Steuerhebesätze für das Jahr 2026 wurden für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 460 v. H. und für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v. H. sowie die Gewerbesteuer auf 430 v. H. festgesetzt. Ferner hat der Rat beschlossen, die Überschüsse aus der festgestellten Rücklage für die Deckung des voraussichtlichen Fehlbetrags im ordentlichen Ergebnis des Haushalts 2026 in Höhe von 1.482.300 € heranzuziehen.
Einstimmig votierten die Gemeinderatsmitglieder für energetische Sanierungen von gemeindeeigenen Liegenschaften einen Betrag in Höhe von 80.000 Euro in den Haushalt 2026 einzustellen. In der Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Landwirtschaft am 29. Januar 2026, um 14.30 Uhr, soll darüber beraten werden, in welcher Weise die finanziellen Mittel verwendet werden.
Der Antrag auf Bauleitplanung zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage – Tossens, Mirrweg, wurden von den Ratsmitgliedern einstimmig abgelehnt. Grund dafür ist, dass seitens des Landkreises Wesermarsch bereits im Dezember 2022 durch ein Planungsbüro ein regionales Energiekonzept zur Steuerung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen für das gesamte Kreisgebiet erstellt. Butjadingen verfügt damit über keine Gunstflächen 1. Ordnung, Gunstflächen 2. Ordnung befinden sich ausschließlich im Bereich der bestehenden Windparks. Neben dem Großteil an Ausschlussflächen ist auch ein Anteil an Restriktionsflächen festgesetzt.
Einstimmig beschlossen wurde auch die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 152 – Burhave, ehem. Sportplatz, Aufstellungsbeschluss. Hier soll ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten errichtet werden.
Mehrheitlich, mit drei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen entschied der Gemeinderat, dass der Bebauungsplanes Nr. 136 – 1. Änderung Windenergie Schütting – Aufstellungsbeschluss, aufgehoben wird. Aufgrund des § 2 (1) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung beschließt der Rat den Aufstellungsbeschluss für die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 136 (inklusive 1. Änderung) – Windenergie Schütting. Die Kosten der Bauleitplanung sind von der Antragstellerin zu tragen. Mit einer Enthaltung hat der Rat aufgrund des § 2 (1) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 195 – Sondergebiet Windenergie/Photovoltaikfreiflächenanlage Isens beschlossen. Die Kosten der Bauleitplanung sind von der Antragstellerin zu tragen, mit der noch ein städtebaulicher Vertrag zu schließen ist. Zudem wurden den eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen mit den dazu gefassten Abwägungsvorschlägen zugestimmt. Das Verfahren geht in die öffentliche Auslegung. (Foto und Text: Kerstin Seeland)