Gemeinde Lemwerder
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31.12.2025, Lokalredaktion
Gemäß § 81 Abs. 5 Satz 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), in der aktuellen Fassung, werden hiermit die mitgeteilten Nebentätigkeiten der Bürgermeisterin der Gemeinde Lemwerder ortsüblich bekannt gemacht. Folgende Nebentätigkeit wird zum Zeitpunkt dieser Mitteilung von der Bürgermeisterin ausgeübt: Verbandsversammlungen des Oldenburgisch Ostfriesischen Wasserverbandes.
Lemwerder, 29. Dezember 2025
Christina Winkelmann – Bürgermeisterin (pm/lr, Foto: privat)