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10.10.2025, Lokalredaktion
Die Entwässerungsgräben und Entwässerungsgrüppen in der Gemeinde Lemwerder sind als Gewässer III. Ordnung aufgrund der §§ 39, 40 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), in Verbindung mit § 69 NWG, in der zurzeit gültigen Fassung, von den Eigentümern bzw. Anliegern zu unterhalten. Für die Gräben, Grüppen, Höhlen und ähnlichen Anlagen findet gemäß § 78 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG), am Mittwoch, dem 12. November 2025 eine Gewässerschau statt.
Die Gewässerschau wird durch Vertreter der Gemeinde Lemwerder, dem Entwässerungsverband Stedingen sowie dem Landkreis Wesermarsch, untere Wasserbehörde, durchgeführt. Die Gräben, Grüppen, Rohrdurchlässe (Höhlen) und ähnliche Anlagen sind bis zu dem vorgenannten Termin aufzureinigen und in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen.
Gegen Säumige, die ihrer Unterhaltungspflicht nicht oder nicht genügend nachgekommen sind, wird der Landkreis Wesermarsch, als untere Wasserbehörde, die Erfüllung der Unterhaltungspflicht durchsetzen.
Christina Winkelmann (Bürgermeisterin)