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29.12.2025, Lokalredaktion
Zweite Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Lemwerder
Aufgrund der §§ 10 und 111 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und der §§ 1, 2 und 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lemwerder in seiner Sitzung am 18.12.2025 folgende Änderungssatzung beschlossen:
§ 3 – Steuermaßstab und Steuersätze
(1) Die Steuer wird nach Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:
a) für den ersten Hund 60 Euro
b) für den zweiten Hund 95 Euro
c) für jeden weiteren Hund 120 Euro.
(2) Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen (§§ 4 und 5), werden bei der Berechnung der Anzahl der gehaltenen Hunde nicht berücksichtigt. Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird (§ 5), werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nach Abs. 1 den in voller Höhe Steuerpflichtigen Hunden als erster und ggf. weitere Hunde vorangestellt.
§ 10 – Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Lemwerder, 29.12.2025, Gemeinde Lemwerder – Winkelmann – Bürgermeisterin