Sie können uns unterstützen

30.12.2025, Lokalredaktion
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer der Gemeinde Lemwerder
Aufgrund der §§ 10, 58 und 111 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lemwerder in seiner Sitzung am 18.12.2025 folgende Änderungssatzung beschlossen:
§ 5 – Steuersätze
Der Steuersatz beträgt bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit 25 Prozent des monatlichen Einspielergebnisses. Bei Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeiten beträgt der Steuersatz für jeden angefangenen Kalendermonat und für jedes Gerät bei
- Geräten ohne Gewinnmöglichkeit:
a) bei Aufstellung in Gaststätten, Kantinen oder ähnlichen Räumen 25 Euro
b) bei Aufstellung in Spielhallen 30 Euro - Musikautomaten
a) bei Aufstellung in Gaststätten, Kantinen oder ähnlichen Räumen 10 Euro
b) bei Aufstellung in Spielhallen 20 Euro - Spielgeräte, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben, unabhängig vom Aufstellort 500 Euro
§ 14 – Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Lemwerder, 29. Dezember 2025 – Gemeinde Lemwerder – Winkelmann – Bürgermeisterin