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13.02.2026, Lokalredaktion
Knapp 130 Anmeldungen zeigen hohen Bedarf – Kommune schafft Planungssicherheit für Familien
Das Betreuungsangebot für Grundschulkinder in Lemwerder stößt auf großes Interesse: Bereits jetzt sind knapp 130 Kinder der kommenden Klassen 1 bis 4 für Ganztag oder Hort angemeldet. Und das, obwohl es bislang keine gesonderte Informationsveranstaltung zum Hort gab und der neue Ganztag für viele Familien noch mit offenen Fragen verbunden ist.
Die wichtigste Nachricht für Eltern: Kein angemeldetes Kind wird eine Absage erhalten. Für alle vorliegenden Anmeldungen stehen Betreuungsplätze zur Verfügung. Darüber hinaus bestehen sogar noch Kapazitäten, um spätere Anmeldungen aufzunehmen. Aus Sicht der Ratsfrauen ist das ein starkes Signal für die Familienfreundlichkeit der Gemeinde. „Dass wir schon vor dem offiziellen Start des neuen Systems so viele Anmeldungen haben und gleichzeitig allen Kindern ein Angebot machen können, ist ein
großer Erfolg für Lemwerder“, betonen die Ratsfrauen Gitta Rosenow, Antje Warnken, Viktoria Heller, Monika Drees und Tanja Sudbrink..
Betreuung über gesetzlichen Mindestanspruch hinaus
Hintergrund ist der schrittweise eingeführte gesetzliche Ganztagsanspruch, der im kommenden Schuljahr zunächst nur für die erste Klasse gilt. Viele Kommunen konzentrieren sich aktuell ausschließlich auf diesen Jahrgang. Teilweise werden bestehende Betreuungsangebote für ältere Kinder sogar reduziert.
In Lemwerder wurde ein anderer Weg gewählt: Kinder der Klassen 1 bis 4 erhalten weiterhin verlässliche Betreuungsmöglichkeiten über Hort und Ganztag. Damit wird verhindert, dass Familien kurzfristig ohne Anschlusslösung dastehen. Schule sieht gute Startbedingungen. Nach Rückmeldungen aus der Schule bietet die schrittweise Einführung zudem einen realistischen Rahmen, um das neue Ganztagssystem organisatorisch sicher aufzubauen. Perspektivisch kann das Angebot dann zu einer umfassenden Struktur für alle Jahrgänge weiterentwickelt werden.
Wichtige Infos zu Kosten und Unterstützung
Für Familien der kommenden Jahrgänge 3 und 4 ist nun besonders wichtig:
Hortkosten können übernommen werden, wenn eine Förderberechtigung vorliegt. Das betrifft zum Beispiel Familien, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erhalten, also etwa Unterstützung für Schulmaterialien oder Klassenfahrten.
Die bisherigen KiTa-Gebührenregelungen bleiben unverändert – es gibt im kommenden Schuljahr keine Beitragserhöhungen.
Die Ratsfrauen weisen darauf hin, dass die soziale Staffelung aus ihrer Sicht perspektivisch weiter verbessert werden sollte. Positiv sei jedoch, dass die Kosten für Familien zunächst nicht steigen.
Gemeinsamer Weg für alle Kinder
„Wir wollten eine Lösung, die möglichst vielen Familien Sicherheit gibt – nicht nur einzelnen Jahrgängen“, so das Fazit aus dem Kreis der Ratsfrauen. Lemwerder gehe damit einen Weg, der zwar organisatorisch anspruchsvoll sei, aber langfristig allen Kindern zugutekomme.