Sie können uns unterstützen

04.06.2026, Lokalredaktion
Im Ortsteil Esenshamm wurde erstmals ein Befall durch den Eichenprozessionsspinner im Nordenhamer Stadtgebiet festgestellt. Betroffen ist eine Eiche an der Alten Heerstraße auf Höhe der Einfahrt zur Straße „Am Wesertunnel“.
Der Eichenprozessionsspinner befällt ausschließlich Eichen. Ab dem Frühsommer bilden die Raupen ihre typischen Gespinstnester an Stämmen und Astgabeln. Nachts wandern sie häufig in langen Reihen („Prozessionen“) zur Nahrungsaufnahme in die Baumkronen.
Die Raupen besitzen feine Brennhaare, die ein Nesselgift enthalten. Diese können bei Menschen Hautreizungen, Juckreiz, Rötungen, Augenreizungen sowie Atemwegsbeschwerden auslösen. Auch Haustiere und andere Tiere können betroffen sein. Die Brennhaare bleiben zudem lange Zeit in den Nestern zurück und können durch Wind verbreitet werden. Deshalb sollten befallene Bäume und Nester keinesfalls berührt werden.
Aufgrund der Lage des befallenen Baumes direkt am stark frequentierten Radweg in Richtung Rodenkirchen wird die Stadt Nordenham den Bereich entsprechend sichern. Hierzu werden Warnschilder aufgestellt und ein Teilstück des Weges vorübergehend gesperrt, um mögliche Gesundheitsgefahren für Passantinnen und Passanten sowie Radfahrende zu minimieren.
Verhaltenshinweise bei Verdacht auf Befall:
Befallene Bereiche meiden und Abstand halten.
Kinder und Haustiere fernhalten.
Nester und Gespinste nicht berühren.
Nach möglichem Kontakt duschen und Kleidung bei mindestens 60 Grad Celsius waschen.
Bei Beschwerden ärztlichen Rat einholen und auf einen möglichen Kontakt mit dem Eichenprozessionsspinner hinweisen.

Verwechslungsgefahr mit harmloser Gespinstmotte
Die Gespinste des Eichenprozessionsspinners werden häufig mit denen der harmlosen Gespinstmotte verwechselt. Die Gespinstmotte befällt jedoch keine Eichen, sondern verschiedene Sträucher und Laubbäume, beispielsweise Weißdorn, Pfaffenhütchen oder Obstgehölze.
Ihre Raupen besitzen keine giftigen Brennhaare und stellen weder für Menschen noch für Tiere eine Gefahr dar. Die oft großflächigen Gespinste wirken zwar auffällig, die betroffenen Gehölze erholen sich jedoch in der Regel wieder vollständig.
Zuständigkeiten und Meldungen
Die Stadt Nordenham ist ausschließlich für städtische Bäume auf öffentlichen Flächen zuständig. Hierzu zählen unter anderem Bäume an Straßen, Wegen, öffentlichen Grünanlagen oder Spielplätzen. Bei einem Befall auf Privatgrundstücken sind die jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer selbst verantwortlich. Die Entfernung von Nestern sollte aufgrund der Gesundheitsgefahren grundsätzlich durch Fachfirmen erfolgen.
Wer einen Verdacht auf einen Befall des Eichenprozessionsspinners an Eichen auf öffentlichen Flächen hat, wird gebeten, dies dem Ordnungsamt der Stadt Nordenham mitzuteilen – am besten per Email mit einem Foto von der befallenen Eiche. E-Mail: ordnungsamt@nordenham.de, Telefon: 04731 84-280
Die Stadt Nordenham wird eingehende Meldungen prüfen und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen veranlassen. (pm/lr – Fotos: Stadt Nordenham)
Titelfoto: Der Eichenprozessionsspinner befällt ausschließlich Eichen. Ab dem Frühsommer bilden
die Raupen ihre typischen Gespinstnester an Stämmen und Astgabeln. Nachts wandern sie häufig in langen Reihen („Prozessionen“) zur Nahrungsaufnahme in die Baumkronen.