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11.09.2026, Lokalredaktion
Baugenehmigung für neun öffentlich geförderte Wohnungen am Wehrdeich erteilt
Bei der Gemeinnützigen Nordenhamer Siedlungsgesellschaft (GNSG) geht es beim Wohnungsbau weiter voran. Nachdem mit Tongern II ein großes Neubaugebiet auf den Weg gebracht wurde, nimmt nun auch das nächste Vorhaben konkrete Formen an: Am Wehrdeich 3 in Atens plant die GNSG den Bau von neun öffentlich geförderten Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 524 Quadratmetern.
Die Stadt Nordenham hat die Baugenehmigung für das geplante Mehrfamilienhaus bereits Mitte August erteilt. Der Baubeginn ist abhängig von der Witterung für Ende 2026, spätestens Anfang 2027 vorgesehen. Nach derzeitiger Planung soll das Gebäude Ende 2027 fertiggestellt werden.
Bei der Genehmigung kamen die Regelungen des sogenannten Bau-Turbos nach § 246e Baugesetzbuch zum Einsatz. Es handelt sich bereits um das dritte Bauvorhaben in Nordenham, das auf Grundlage der neuen rechtlichen Möglichkeiten beschleunigt genehmigt werden konnte.
Das geplante Mehrfamilienhaus umfasst drei Vollgeschosse und weicht damit in einzelnen Punkten von den bisherigen planungsrechtlichen Vorgaben für die nähere Umgebung ab. Die Gesamthöhe des Gebäudes orientiert sich jedoch an der vorhandenen Bebauung. Der Rat der Stadt Nordenham hatte zuvor die erforderliche Zustimmung der Gemeinde erteilt. Dadurch konnte das Vorhaben genehmigt werden, ohne zunächst ein zeitaufwendiges Bauleitplanverfahren durchführen zu müssen. Das Genehmigungsverfahren ließ sich auf diese Weise deutlich beschleunigen.
Bürgermeister Nils Siemen betont: „Bei der GNSG geht es beim Wohnungsbau Schritt für Schritt voran. Mit Tongern II haben wir ein großes neues Wohngebiet auf den Weg gebracht, und jetzt nimmt mit dem Projekt am Wehrdeich das nächste Vorhaben konkrete Formen an. Das ist wichtig, denn wir brauchen in Nordenham zusätzlichen und bezahlbaren Wohnraum. Gerade unter den schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau ist jedes Projekt, das wir realisieren können, ein wichtiger Fortschritt. Deshalb nutzen wir auch die neuen Möglichkeiten des Bau-Turbos dort, wo sie sinnvoll und rechtlich möglich sind.“
Viele Jahre waren Neubauprojekte für die GNSG aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kaum darstellbar. Steigende Baukosten, hohe Finanzierungskosten und die Anforderungen an bezahlbare Mieten stellen insbesondere den öffentlich geförderten Wohnungsbau weiterhin vor große Herausforderungen. Mit Tongern II und dem Projekt am Wehrdeich gelingt es nun, wieder neue Wohnungsbauvorhaben umzusetzen.
Die neun Wohnungen am Wehrdeich sollen nach Fertigstellung Haushalten mit einem entsprechenden Wohnberechtigungsschein zur Verfügung stehen und damit einen weiteren Beitrag zur Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum in Nordenham leisten.
Nach Erteilung der Baugenehmigung beantragt die GNSG nun die erforderlichen Fördermittel bei der NBank und der KfW. Sobald die Finanzierungszusagen vorliegen, können die Ausschreibungen für die einzelnen Gewerke beginnen. Anschließend erfolgt auf Grundlage der Ausschreibungsergebnisse die Vergabe.
„Mit der Baugenehmigung haben wir einen weiteren wichtigen Schritt geschafft“, sagt GNSG-Geschäftsführer Matthias Früchtl. „Jetzt geht es darum, die Förderung und Finanzierung abzuschließen und anschließend möglichst zügig mit der Umsetzung zu beginnen. Unser Ziel ist es, Ende des Jahres, spätestens Anfang nächsten Jahres mit dem Bau zu beginnen.“
Auch der Aufsichtsrat der GNSG sieht in der Entwicklung ein wichtiges Signal. Aufsichtsratsvorsitzender Hergen Kalitzki erklärt: „Nach Jahren, in denen Neubauprojekte aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kaum darstellbar waren, eröffnen sich wieder Perspektiven für neuen Wohnraum. Mit Tongern II und dem Projekt am Wehrdeich kann die GNSG ihre Rolle in der Wohnraumentwicklung Nordenhams wieder stärker wahrnehmen. Auch für Blexen werden wir nun eine neue Wirtschaftlichkeitsberechnung vornehmen. Unser Ziel ist es, dort neuen Wohnraum in der Ortsmitte zu schaffen.“
Einen Wohnberechtigungsschein können Haushalte erhalten, deren Einkommen die jeweils geltenden, nach Haushaltsgröße gestaffelten Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Beantragt werden kann der Wohnberechtigungsschein bei der Wohngeldstelle der Stadt Nordenham.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein gibt es auf der Internetseite des Landes Niedersachsen unter:
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/bauen_wohnen/soziales_wohnungswesen/wohnberechtigung/wohnberechtigung-in-sozialwohnungen-216996.html (pm/lr – Foto: Stadt Nordenham)
Titelfoto: Gemeinsam für neuen Wohnraum in Nordenham: Der Aufsichtsrat der GNSG, Bürgermeister Nils Siemen und die Geschäftsführung der GNSG freuen sich über die positive Entwicklung des Wohnungsbauprojekts am Wehrdeich