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04.08.2026, Lokalredaktion
In der Rathausstraße in Oldenbrok (Gemeinde Ovelgönne) sind am Wochenende zahlreiche Wahlplakate verschiedener politischer Parteien zerstört worden. Entweder wurden sie teilweise oder ganz abgerissen und irgendwo hin geworfen.
Dabei beobachtet wurden einige Jugendliche, die alkoholisiert wirkten. So zumindest lautet die Aussage von Anwohnern. Eine Anzeige wegen Sachbeschädigung ist auf den Weg gebracht worden. Die Jugendlichen, die sich hier angesprochen fühlen, haben die Möglichkeit, sich unter Info-an-Kramer@web.de zu melden, um den Folgen der Strafanzeige zu entgehen.
Diese Aktion ist eine Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB. Das Gesetz besagt, dass das Bemalen, Abreißen oder Zerstören eines Plakats eine Sachbeschädigung ist, da das Plakat fremdes Eigentum der Partei ist. Hierauf stehen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Es ist kein Kavaliersdelikt, Wahlplakate zu zerstören. (pm/lr – Fotos: Christian Köpp)