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18.11.2025, Lokalredaktion
Mit einem Appell an die demokratische Verantwortung des Landes bringt die Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung der niedersächsischen Landeshaushaltsordnung und des Abgeordnetengesetzes in das Novemberplenum ein. Öffentliche Gelder sollen künftig nicht mehr an extremistische oder antisemitische Akteure fließen dürfen. „Kein Steuergeld des Landes Niedersachsen darf bei Extremisten oder Antisemiten landen“, betont die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion, Carina Hermann. „Wir senden damit ein klares Signal: Es darf keine Toleranz geben, wenn es um die Verteilung öffentlicher Mittel geht. Und wir erwarten, dass die Landesregierung diesen Weg mit uns geht.“
Auch der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Thümler (Berne) unterstützt den Vorstoß: „Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist das Fundament unseres Zusammenlebens. Wer sie angreift, darf nicht auch noch mit Steuergeldern unterstützt werden.“ Das sei eine Frage des Respekts gegenüber allen Demokratinnen und Demokraten und insbesondere gegenüber der jüdischen Gemeinschaft.
Der Gesetzentwurf umfasst drei zentrale Punkte. Zum einen soll sichergestellt werden, dass keine Landesmittel an Personen oder Organisationen gehen, die extremistische oder antisemitische Aktivitäten verfolgen oder unterstützt haben. Dies soll unabhängig vom Vergabeweg gelten. Dies kann beispielsweise über die Kulturförderung, den Landessportbund oder andere Projektträger erfolgen. Andererseits soll es in den Wahlkreisbüros von Abgeordneten künftig keine Kostenerstattung mehr geben, wenn dort Personen beschäftigt sind, die extremistische oder antisemitische Positionen vertreten oder unterstützt haben. Und drittens soll auch für die Fraktionen gelten: Wer öffentliche Mittel in Anspruch nimmt, muss sich klar und unmissverständlich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen.
„Das Gesetz schafft eine klare, rechtssichere und grundrechtssensible Grundlage, um Missbrauch zu verhindern“, so Hermann. Thümler ergänzt: „Demokratie muss wehrhaft sein auch und gerade dort, wo es um die Verwendung öffentlicher Gelder geht. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um unsere Werte zu schützen und Vertrauen zurückzugewinnen.“ (pm/lr – Foto: Büro Thümler)