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24.02.2026, Lokalredaktion
Das Land Niedersachsen investiert in diesem Jahr 8,6 Millionen Euro in Sprachkurse für geflüchtete Menschen. Grundlage ist die neue Förderrichtlinie des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, die zum 1. März 2026 in Kraft tritt. Für die Wesermarsch ist das eine wichtige Nachricht – gerade in einer Zeit, in der die Bundesfinanzierung von Integrationskursen zunehmend unsicher wird und immer mehr Menschen keinen oder nur verzögerten Zugang zu Bundesangeboten erhalten.
Dazu erklärt die SPD-Landtagsabgeordnete Karin Logemann: „Sprache ist der Schlüssel zur Integration – das gilt auch und besonders hier bei uns in der Wesermarsch. Einrichtungen wie die KVHS Wesermarsch und die Ländliche Erwachsenenbildung (LEB) leisten seit Jahren wertvolle Arbeit. Es ist gut, dass das Land Niedersachsen jetzt gezielt einspringt und dafür sorgt, dass Geflüchtete auch dann Zugang zu Deutschkursen bekommen, wenn Bundesangebote fehlen oder Wartezeiten von mehr als drei Monaten entstehen. Das ist praktische Integrationspolitik, die vor Ort ankommt.“
Die anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung – darunter Volkshochschulen wie die KVHS Wesermarsch und die LEB als langjährige Partnerin im ländlichen Raum – können die Landesmittel für passgenaue Deutschkurse beantragen. Die Kurse richten sich an erwachsene Geflüchtete und können je nach Bedarf 50 bis 500 Unterrichtsstunden umfassen, in Voll- oder Teilzeit, in Präsenz oder online stattfinden und Elemente wie Einstufungstests, Kinderbetreuung oder berufliche Orientierung einschließen. So soll der Spracherwerb gezielt auf die jeweiligen Lebenssituationen der Teilnehmenden abgestimmt werden – ob zur Vorbereitung auf eine Ausbildung, ein Studium oder den Berufseinstieg.
Dass das Konzept in der Wesermarsch funktioniert, zeigt sich bereits: Die LEB bietet, wie auch die KVHS, schon länger Sprachkurse für Geflüchtete an und hat allein für Berne im laufenden Landesprogramm 150 Unterrichtsstunden gefördert bekommen. Auf dieser bewährten Grundlage baut die neue Förderrichtlinie auf.
Dabei gilt eine klare Voraussetzung: Die Landesförderung greift dort, wo Bundesangebote wie Integrations- oder Berufssprachkurse nicht verfügbar sind oder Wartezeiten von mehr als drei Monaten bestehen. Das Land schließt damit gezielt die Lücken, die die Bundesebene hinterlässt – und stellt sicher, dass niemand monatelang auf einen Kursplatz warten muss. Wichtig: Auch wer früher bereits an einem Landessprachkurs teilgenommen hat, kann erneut gefördert werden.
Logemann weiter: „Die weitere Finanzierung der Bundesintegrationskurse steht auf wackeligem Fundament. Umso wichtiger ist es, dass Niedersachsen mit einem eigenen Programm Verlässlichkeit schafft. Wer bei uns lebt und arbeiten möchte, muss die Sprache lernen können – und zwar jetzt, nicht erst nach einem halben Jahr Wartezeit.“ (pm/lr – Foto: Kerstin Seeland)