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08.05.2026, Lokalredaktion
Bebauungsplan Nr.52„FreiflächenphotovoltaikanlageRüdershausen“und31. Flächennutzungsplanänderung
Der Rat der Gemeinde Ovelgönne hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Freiflächenphotovoltaikanlage Rüdershausen“ sowie die 31. Flächennutzungsplanänderung beschlossen. Mit der Aufstellung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zwischen den Ortsteilen Südmentzhausen und Rüdershausen geschaffen werden. Das derzeit überplante Gebiet umfasst 102,9 ha.

Abgrenzung – Bebauungsplan Nr. 52 und 31. Flächennutzungsplanänderung
Grundlage des Übersichtsplanes: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung – unmaßstäblich
Für die frühzeitige Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie für die Öffentlichkeit wurden folgende Unterlagen zusammengestellt:
- Vorentwurf Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 52„Freiflächenphotovoltaikanlage Rüders- hausen“
- Vorentwurf Begründung zum Bebauungsplan Nr. 52 „Freiflächenphotovoltaikanlage Rüders- hausen“
- Vorentwurf Planzeichnung zur 31. Flächennutzungsplanänderung
- Vorentwurf Begründung zur 31. Flächennutzungsplanänderung
- Faunistisches Gutachten – Brutvögel 2024 & Gastvögel 2023/2024, Solarpark Rüdershausen,
Gemeinde Ovelgönne, LK Wesermarsch, NWP (2024)
- Faunistisches Gutachten – Brutvögel 2022/Gastvögel 2022-2023 – Ovelgönne – Mentzhauser
Straße, Photovoltaik-Freiflächenanlagenpark, Landkreis Wesermarsch, NWP (2023)
Die o.g. Unterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Ovelgönne unter
https://www.ovelgoenne.de/verwaltung-politik/bekanntmachungen
eingesehen werden. Zusätzlich stehen die Unterlagen unter folgendem Link zum Download bereit:
https://download.nwp-ol.de/Ovelg_B52_F31_PV_Ruedershausen.zip
Vom 04.05.2026 bis einschließlich 04.06.2026 können Stellungnahmen zu der beabsichtigten Planung elektronisch (Per E-Mail an n.nadjaf-khani@nwp-ol.de) oder schriftlich an NWP Planungsgesellschaft mbH, Escherweg 1, 26121 Oldenburg, Ansprechpartnerin: Frau Nadjaf-Khani, abgegeben werden.
Darüber hinaus kann in dem Zeitraum eine Einsichtnahme in die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Ovelgönne, Rathausstraße 14, 26939 Ovelgönne während der Dienststunden (Montag bis Freitag von Montag – Freitag: 07.30 – 12.30 Uhr Dienstag und Donnerstag 13.30 – 16.00 Uhr). erfolgen. Für die Einsichtnahme wird um eine vorherige Terminvereinbarung mit dem Bauamt, Telefon: 0 44 80/82-0 oder schriftlich per E-Mail bauamt@ovelgoenne.de gebeten.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB. Ihre abgegebene Stellungnahme wird im Rahmen der Abwägung dem Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ovelgönne vorgelegt. Die Daten werden gespeichert, solange dies für das Verfahren und die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.
Einladung zur Informationsveranstaltung
Am Montag, 18. Mai 2026, 18 Uhr, lädt die Gemeinde Ovelgönne die Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung über das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 52 „Freiflächenphotovoltaikanlage Rüdershausen“ sowie der 31. Flächennutzungsplanänderung ein. Die Veranstaltung findet auf dem Birkenplatz Rüdershausen des Bürgervereins Rüdershausen und Umgebung am Harlinghauser Weg statt. Es besteht die Gelegenheit Fragen zu stellen und in den Austausch zu gehen. Eine Anmeldung für die Veranstaltung ist nicht erforderlich. (pm/lr – Graphik: Gemeinde, Foto: Symbolbild pixabay)
Sascha Stolorz – Bürgermeister
Wann: 18.05.2026, 18:00 Uhr
Wo: Harlinghauser Weg - Birkenplatz Rüderhausen, 26939 Ovelgönne