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10.07.2026, Lokalredaktion
„Es ist gelungen, für den Wegebau100 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur für den Ausbau ländlicher Wirtschaftswege bereit zu stellen und nun ist auch die Richtlinie da, nach der Anträge sofort gestellt werden können“, zeigt sich die direkt gewählte Abgeordnete für die Wesermarsch und Rastede Karin Logemann, erfreut.
Ich habe unzählige Gespräche geführt, wie beim Wegebau geholfen werden kann, nachdem sich die EU aus der Förderung zurückgezogen hat, so die Abgeordnete. Ein gutes und zuverlässiges Instrument ist immer die Flurbereinigung, die wir auch in der Wesermarsch nutzen, Trotzdem bleibt ein enormer Sanierungsstau beim ländlichen Wegenetz.
Der Strukturwandel stellt neue Anforderungen an den ländlichen Wegebau. Wirtschaftswege dienen längst nicht mehr nur der Erschließung von Acker- und Forstflächen. Sie verbinden heute landwirtschaftliche Betriebe ebenso wie den Radverkehr, Pendler und die Naherholung. Ich bin dankbar, dass das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gezielt Maßnahmen, die sowohl die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe als auch die vielfältigen Nutzungen der Wege stärken, nun nutzt, wohlwissend, dass wir mit der Summe nicht alles werden bedienen können.
Die Förderung setzt auf Nachhaltigkeit, denn gefördert werden sowohl die Instandsetzung der Wegeinfrastruktur als auch Kompensationsmaßnahmen, die durch den Ausbau erforderlich werden. Unsere ländlichen Räume sind Lebensraum. Wir brauchen ein verkehrssicheres und vielseitig nutzbares Wegenetz. Mit der Förderung kommen wir einen Stepp weiter, so die Abgeordnete.
Bearbeitet werden die Förderanträge von den Ämtern für regionale Landesentwicklung (ÄrL). Sie stehen den Antragstellenden als direkte Ansprechpartner zur Verfügung. Förderanträge können ausschließlich online über https://oaman.niedersachsen.de gestellt werden. Der erste Antragsstichtag ist der 31. Juli 2026. Ein weiterer folgt am 30. April 2027.
Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zur Antragstellung finden Kommunen und Verbände auf den Internetseiten des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, sowie bei den zuständigen Ämtern für regionale Landesentwicklung. (pm/lr – Foto: Büro Logemann)