Sie können uns unterstützen

25.09.2026, Lokalredaktion
Tierheime und Wildtierauffangstationen in Niedersachsen können künftig stärker bei wichtigen Investitionen unterstützt werden. Dafür stehen über mehrere Jahre insgesamt 20 Millionen Euro aus Bundesmitteln zur Verfügung. Die SPD-Landtagsabgeordnete und agrarpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Karin Logemann, begrüßt die neue Förderrichtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
„Tierheime leisten jeden Tag einen unverzichtbaren Beitrag für den Tierschutz. Gerade auch bei uns in der Wesermarsch wissen wir, wie wichtig diese Einrichtungen für Tiere in Not sind. Mit der neuen Förderung können notwendige Bau- und Modernisierungsmaßnahmen endlich besser umgesetzt werden. Das ist eine wichtige Unterstützung für alle, die sich haupt- und ehrenamtlich für den Tierschutz einsetzen“, erklärt Karin Logemann.
Gefördert werden Investitionen, die der Verbesserung und Sicherung der Unterbringung von Fundtieren und sonstigen Unterbringungstieren dienen. Dazu zählen insbesondere:
- An-, Neu- und Umbauten,
- Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen,
- der Erwerb von Ausrüstung, Inventar und Haltungssystemen,
- dauerhaft zu nutzende Ersatzeinrichtungen, beispielsweise Container,
- notwendige Planungsleistungen, Gutachten und weitere Baunebenkosten.
Die Förderung kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Pro Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger sind maximal zwei Millionen Euro möglich. Voraussetzung ist unter anderem ein Investitionsvolumen von mindestens 50.000 Euro. Das Vorhaben darf grundsätzlich noch nicht begonnen worden sein.
Antragsberechtigt sind Trägerinnen und Träger von Tierheimen, tierheimähnlichen Einrichtungen sowie Wildtierauffangstationen mit Sitz in Niedersachsen. Auch Kommunen können einen Antrag stellen, sofern sie Träger einer entsprechenden Einrichtung sind. Die Einrichtungen müssen Fundtiere oder Tiere aufnehmen, die aufgrund behördlicher Fortnahmen, Sicherstellungen oder Beschlagnahmungen untergebracht werden.
„Viele Tierheime arbeiten seit Jahren unter schwierigen baulichen und finanziellen Bedingungen. Notlösungen dürfen aber nicht zum Dauerzustand werden. Die neue Förderung schafft eine gute Grundlage, um die Unterbringung dauerhaft zu verbessern und den Tierschutz vor Ort zu stärken“, so Logemann weiter.
Die neue Förderrichtlinie ist am 21. September 2026 in Kraft getreten. Anträge können bis zum 30. Juni 2036 gestellt werden. Über die Anträge wird in der Reihenfolge ihres Eingangs entschieden. Bewilligungsbehörde ist das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Nähere Informationen zur Richtlinie und zur Antragstellung gibt es auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter: www.ml.niedersachsen.de/Tierheim-Richtlinie (pm/lr – Foto: Büro Logemann)