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27.06.2025, Lokalredaktion
„Wir brauchen Schulen, die sich weiterentwickeln können – passend zu ihren eigenen Stärken, Bedürfnissen und Ideen. Ich freue mich daher sehr, dass das Land Niedersachsen mit dem neuen Ermöglichungsbudget den Schulen vor Ort jetzt finanzielle Spielräume eröffnet, um neue pädagogische Wege zu gehen und ihre Schulentwicklung selbstbestimmt zu gestalten“, erklärt die SPD-Landtagsabgeordnete.

Die niedersächsische Landesregierung stellt im Rahmen des sogenannten Ermöglichungsbudgets insgesamt 350.000 Euro bereit, um pädagogische Innovationen und Schulentwicklung gezielt zu fördern. Öffentliche Schulen im Land – mit Ausnahme der bereits am Startchancen-Programm beteiligten Einrichtungen – können ab sofort unbürokratisch Anträge stellen.
Gefördert werden können dabei beispielsweise:
- Fortbildungen für Lehrkräfte,
- Kooperationen mit außerschulischen Partnern,
- Beratungsangebote,
- Hospitationen inklusive Reisekosten,
- Veranstaltungen zur pädagogischen Weiterentwicklung sowie
- die Entwicklung von Lehr- und Lernmaterialien.
Die Fördersumme je Projekt liegt zwischen 2.000 und 15.000 Euro. Auch gemeinsame Anträge mehrerer Schulen sind möglich. Die Mittel werden nach dem Prinzip „Ermöglichen statt Verordnen“ vergeben und stehen im Haushaltsjahr 2025 zur Verfügung. Eine Bewilligung erfolgt nach fachlicher Prüfung in der Reihenfolge des Antragseingangs – schnelle Antragstellung lohnt sich also.
„Ich möchte alle Schulen in meinem Wahlkreis ausdrücklich ermutigen, von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Der Freiräumeprozess, der mit diesem Budget weiter vorangebracht wird, lebt von kreativen Ideen aus der Praxis. Die Schulen wissen selbst am besten, was sie brauchen – und genau diese Eigenverantwortung wird jetzt gefördert“, so Logemann.
Mit dem Freiräumeprozess verfolgt das Land Niedersachsen das Ziel, zeitgemäße Bildung, persönliche Entwicklung und ein demokratisches Miteinander an Schulen stärker zu ermöglichen. Die Herausforderungen des Schulalltags sollen mit mehr Gestaltungsfreiheit und Beteiligung bewältigt werden.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren erhalten die Schulen direkt über das Niedersächsische Kultusministerium. (pm/lr)