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08.07.2025, Lokalredaktion
Wohnheim Friedensplatz in Brake weitet Unterstützung auf Oldenburg und umliegende Landkreise aus
Menschen mit Suchterkrankungen stehen im Alltag häufig vor besonderen Herausforderungen. Unterstützung bei der Erlangung einer Abstinenz oder einer Reduzierung des Konsums, Begleitung im Alltag oder im Umgang mit Behörden – vieles, was für andere selbstverständlich ist, wird zur Hürde. Genau hier setzt das neue Angebot „Assistenz beim Wohnen“ (AbW) des Wohnheims Friedensplatz in Brake an.
Individuell. Alltagsnah. Zuverlässig. Das ambulante Unterstützungsangebot richtet sich an volljährige Menschen mit einer Anhängigkeit bzw. einer seelischen Erkrankung. Die Unterstützung erfolgt individuell und alltagsnah – bei den Klientinnen und Klienten zu Hause oder in Form von Begleitung im öffentlichen Raum. Ziel ist es, die eigene Lebensführung wieder zu stabilisieren und Selbstständigkeit zu fördern.
„Wir möchten Menschen dort unterstützen, wo sie leben – in ihrer vertrauten Umgebung. Immer auf Augenhöhe, verlässlich und mit einem offenen Ohr für das, was gerade wichtig ist“, erklärt Einrichtungsleiterin Anja Schwiertz.
Das Angebot gilt in folgenden Regionen:
Landkreis Wesermarsch, Stadt Oldenburg, Landkreis Oldenburg, Landkreis Ammerland
So sieht die Hilfe konkret aus:
Begleitung bei Arzt- und Behördenterminen
Unterstützung bei Abstinenz und psychischer Stabilisierung
Unterstützung im häuslichen Umfeld und Strukturierung des Alltags
Kontaktvermittlung zu weiterführenden Hilfen und Fachstellen
Gespräche in persönlichen Krisen
Anregung zur sozialen Teilhabe und Freizeitgestaltung
Die Unterstützung findet in der Regel 1–2 Mal pro Woche statt. Darüber hinaus ist das Team telefonisch gut erreichbar. Gearbeitet wird im Bezugsbetreuersystem, d. h. jede Klientin / jeder Klientin hat eine feste Ansprechperson. Alle Mitarbeitenden verfügen über eine sozial- oder sonderpädagogische Qualifikation.
Wer kann die Assistenz beim Wohnen nutzen? Voraussetzung ist eine psychische Erkrankung bzw. eine Suchterkrankung mit Anspruch auf Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 SGB XII i. V. m. § 55 SGB IX. Die Kosten übernimmt in der Regel das zuständige Sozialamt. Das Angebot ist aktuell im Aufbau – neue Anfragen sind willkommen.
Ein neuer Baustein im Hilfenetz des Wohnheims Friedensplatz Das Wohnheim Friedensplatz in Brake bietet bereits seit vielen Jahren stationäre Wohn- und Betreuungsangebote für chronisch mehrfach beeinträchtigt abhängigkeitskranke Menschen an. Mit diesem neuen ambulanten Dienst erweitert die Einrichtung ihr Unterstützungsangebot um eine wichtige aufsuchende Hilfeform. (pm/lr)