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19.06.2026, Lokalredaktion
Im Niedersächsischen Landtag steht derzeit die Anpassung des Landesjagdgesetzes an die jüngste Novellierung des Bundesjagdgesetzes an. Nachdem der Bund den Wolf zum 2. April 2026 in das Jagdrecht aufgenommen hat, ergeben sich neue Handlungsspielräume für ein praxistaugliches Wolfsmanagement.
Das zuständige Landwirtschaftsministerium hat nun einen Entwurf für einen revierübergreifenden Managementplan vorgelegt, den der CDU‑Landtagsabgeordnete Björn Thümler (Berne) kritisch bewertet. Er bemängelt, dass Niedersachsen die vom Bund eröffneten Möglichkeiten nicht ausschöpfe und stattdessen eine deutlich restriktivere Linie verfolge. So seien die vorgesehenen Jahreskontingente ebenso enger gefasst wie die geplante Drei‑Riss‑Regel in Interventionsgebieten, die Jagdzeiten und die amtliche Rissbegutachtung.
Drei‑Riss‑Regel bedeutet, dass ein Wolf erst dann geschossen werden darf, wenn er zuvor drei Nutztiere gerissen hat. Sie ist keine bundesrechtliche Vorgabe. Positiv sei lediglich, dass das Land den bundesrechtlichen Spielraum für einen Schnellabschuss nach dem ersten Riss nutze und auch die Option der Rudelentnahme grundsätzlich aufgreife.
Die neue Küstenschutzregelung sei zwar eine sinnvolle Konkretisierung, müsse sich in der Praxis jedoch erst bewähren. „Wir brauchen ein Wolfsmanagement, das die Weidetierhalter schützt und die Handlungsspielräume des Bundes konsequent nutzt. Der vorgelegte Entwurf bleibt davon ein gutes Stück entfernt“, betont Thümler. (pm/lr – Foto: Büro Thümler)