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27.12.2025, Lokalredaktion
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat entschieden, den Bereitschaftsdienst in Nordenham zum 1. Januar 2026 in die Räumlichkeiten des MVZ im St. Bernhard-Hospital in Brake zu verlegen. Die bisherige Anlaufstelle in der Adolf‑Vinnen‑Straße, in Nordenham, wird an diesem Tag dauerhaft geschlossen.
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist für akute, aber nicht lebensbedrohliche gesundheitliche Probleme zuständig – immer dann, wenn reguläre Arztpraxen geschlossen sind, also nachts, am Wochenende und an Feiertagen.
Längere Wege für Nordenham und Butjadingen
Die Bereitschaftspraxis des MVZ versorgt rund 70.000 Menschen aus Nordenham, Brake, Elsfleth sowie den Gemeinden Butjadingen, Ovelgönne und Stadland. Für Bürgerinnen und Bürger aus Nordenham und Butjadingen bedeutet die Verlagerung vor allem eines: zusätzliche Fahrtzeit.
Die KVN begründet den Standortwechsel mit den Vorgaben der Bereitschaftsdienstordnung. Diese sieht vor, dass zentrale Bereitschaftsdienstpraxen an ein Krankenhaus angebunden sein müssen. Bislang wurde die Praxis für die Wesermarsch in eigenständigen, nicht ans Krankenhaus gebundenen Räumen betrieben. Im Zuge der Reform des Bereitschaftsdienstes soll die Praxis künftig durch die Dienstleistungsgesellschaft der KVN betrieben werden – und zwar in den Räumen des chirurgischen MVZ am Braker Krankenhaus.
So läuft der Bereitschaftsdienst künftig ab
Ab dem 1. Januar 2026 gelten in Brake folgende persönlichen Sprechzeiten:
- Mittwoch und Freitag: 19–20 Uhr
- Samstag, Sonntag und Feiertage: 10–12 Uhr sowie 16–18 Uhr
Unabhängig davon ist der Bereitschaftsdienst weiterhin rund um die Uhr über die zentrale Nummer 116 117 erreichbar.
Patientinnen und Patienten, die kurzfristig ärztliche Hilfe benötigen, aber nicht direkt in einer Bereitschaftsdienstpraxis versorgt werden können, erhalten künftig telemedizinische Unterstützung. Innerhalb von 30 Minuten nach dem Anruf bei der 116117 erfolgt ein telefonischer oder videogestützter Kontakt mit einem Arzt. Dabei können auch elektronische Rezepte oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt werden.
Wenn ein Patient nicht selbstständig eine Praxis aufsuchen kann, kommt ein medizinischer Fahrdienst zum Einsatz. Dieser wird ausschließlich durch den Telearzt veranlasst. (pm/lr – Foto: Symbolbild pixabay)