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26.06.2026, Lokalredaktion
Die CDU‑Landtagsfraktion mit ihrem Abgeordneten Björn Thümler (Berne) fordert die Landesregierung auf, die Kommunen endlich spürbar zu entlasten und das Kommunale Bürokratierückbaugesetz zügig zu beschließen. Niedersachsens Städte, Gemeinden und Landkreise stehen laut Thümler seit Jahren unter massivem Druck. Personalmangel, steigende Kosten und immer neue Berichts‑, Nachweis‑ und Dokumentationspflichten würden Kapazitäten, die vor Ort dringend für Schulen, Kitas, Straßen, Sicherheit, Kultur und soziale Angebote benötigt werden, binden. Bereits am 28. Mai 2025 haben die kommunalen Spitzenverbände der rot‑grünen Landesregierung mehr als 80 konkrete Vorschläge für eine einfachere, schnellere und kostengünstigere Verwaltung vorgelegt. „Diese Vorschläge liegen seit über einem Jahr auf dem Tisch, ohne dass Rot‑Grün ein umfassendes Entlastungsgesetz vorgelegt hätte“, so Thümler.
Die CDU‑Fraktion hat deshalb erneut die Initiative ergriffen. Nach dem bereits im Herbst 2025 eingebrachten Bürokratierückbaugesetz für kommunale Vergaben folgt nun der zweite Baustein. Das Kommunale Bürokratierückbaugesetz vereinfacht acht Landesgesetze, streicht unnötige Pflichten, digitalisiert Verfahren und stärkt die kommunale Eigenverantwortung.
Das Gesetz sieht nach Thümlers Worten unter anderem vor, kommunale Energieberichte und Entsiegelungskataster abzuschaffen, weil sie hohen Verwaltungsaufwand verursachen, ohne konkrete Maßnahmen vor Ort zu ersetzen. Die Akzeptanzabgabe für Windenergie‑ und Photovoltaikanlagen soll flexibilisiert werden, damit Kommunen die Mittel gezielt für Feuerwehr, Spielplätze, Dorfgemeinschaftshäuser oder andere lokale Aufgaben einsetzen können. Schulwechselverfahren sollen digitalisiert und beschleunigt werden, mit elektronischer Antragstellung, einer Entscheidungsfrist von drei Monaten und einer automatischen Genehmigung bei Fristablauf.
Zudem soll mehr Planungssicherheit bei Flexi‑Kindern geschaffen werden, indem Entscheidungen über eine spätere Einschulung grundsätzlich bis zum 1. März getroffen werden. Das Land soll sich künftig finanziell an Verwaltungskräften an Schulen beteiligen, um Schulleitungen zu entlasten und kommunale Schulträger nicht weiter allein zu belasten. Kita‑Träger sollen von unnötigen Konzept‑ und Anzeigepflichten befreit werden, ohne die Anforderungen an einen sicheren und kindgerechten Betrieb abzusenken. Für die Sprachförderung sollen weitere qualifizierte Berufsgruppen wie Logopädinnen, Logopäden sowie Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten zugelassen werden. Doppelstrukturen im Denkmalschutz sollen abgebaut, die kommunale Eigenverantwortung gestärkt und wirtschaftliche Überforderungen vermieden werden.
Doppelmeldungen im Hunderecht sollen entfallen, indem Versicherungsdaten künftig zentral erfasst und automatisch an die Gemeinden übermittelt werden. Der kommunale Fischereischein soll durch ein digitales Landesregister ersetzt werden, sodass ein vollständiger Verwaltungsvorgang bei den Gemeinden entfällt. Schließlich sollen die Erleichterungen bei kommunalen Jahresabschlüssen bis 2028 verlängert werden, damit insbesondere kleinere Kommunen Rückstände abbauen und neue vermeiden können.
„Mit unserem Kommunalen Bürokratierückbaugesetz streichen wir unnötige Berichte, beenden Doppelmeldungen, digitalisieren Verfahren und stärken die Eigenverantwortung der Städte, Gemeinden und Landkreise. Jede Stunde weniger Bürokratie ist eine Stunde mehr für Schulen, Kitas, Straßen und die Menschen vor Ort. Starke Kommunen brauchen keine neuen Vorgaben aus Hannover, sondern endlich mehr Vertrauen und echte Handlungsfreiheit“, so Thümler. (pm/lr – Foto: KI generiertes Symbolbild)