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31.07.2026, Lokalredaktion
Küstenfischerei und Fischereihäfen brauchen einen verbindlichen Zukunftsplan
Die niedersächsische Küstenfischerei ist Wirtschaftszweig, Lebensmittelproduzent, Kulturgut und ein prägender Bestandteil unserer Küstenregion. Die Fischereihäfen stehen für regionale Wertschöpfung,
Tourismus, maritime Identität und lebendige Küstenorte
Wir, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister niedersächsischer Fischereigemeinden, bekennen uns deshalb ausdrücklich zum Erhalt einer küstennahen, familienbetrieblichen und wirtschaftlich tragfähigen Fischerei. Gleichzeitig erkennen wir an, dass die Küstenfischerei vor einem tiefgreifenden Wandel steht. Steigende Betriebskosten, eine überalterte Flotte, fehlende Betriebsnachfolgen, hohe Investitionskosten, die schon heute massiv spürbaren Folgen des Klimawandels, wachsende Klimaschutz- und Naturschutzanforderungen und der zunehmende Nutzungsdruck im Küstenmeer stellen die Betriebe vor existenzielle Herausforderungen.
Offshore-Windparks, Leitungstrassen, Schifffahrt, Rohstoffgewinnung, Sedimentverbringung und Schutzgebiete beanspruchen immer größere Teile des Meeresraums. Für viele Fischereibetriebe wird es dadurch zunehmend schwieriger, wirtschaftlich und mit der notwendigen Planungssicherheit zu arbeiten. Diese Entwicklung darf nicht ungesteuert zu einem schleichenden Ende der Küstenfischerei führen. Bereits 2023 haben die Fischereikommunen mit dem „Zukunftspakt Küstenfischerei 2050“ stabile Rahmenbedingungen, gesicherte Fangmöglichkeiten, eine Modernisierung der Flotte, regionale Wertschöpfung und den Erhalt lebendiger Fischereihäfen eingefordert. Inzwischen wurden auf Bundesebene wichtige Maßnahmen eingeleitet. Dazu gehören insbesondere die Informations- und Koordinierungsstelle Transformation Fischerei, das Programm zur Kapazitätsanpassung, die Entwicklung von Fischereifahrzeugen der Zukunft sowie Projekte für umweltschonendere Fanggeräte und Fangmethoden. Diese Schritte begrüßen wir ausdrücklich.
Sie ergeben bislang jedoch noch keinen verbindlichen Gesamtfahrplan. Es fehlt weiterhin eine klare politische Antwort auf die Fragen:
• Welche Küstenfischerei soll langfristig erhalten bleiben?
• Welche Flottenstruktur wird dafür benötigt?
• Welche Fanggebiete und Fangmethoden stehen künftig zur Verfügung?
• Welche Fischereihäfen sollen dauerhaft gesichert werden?
• Wie werden die notwendigen Investitionen finanziert?
• Wer trägt für die Umsetzung Verantwortung?
Fischereibetriebe und Gemeinden können nur investieren, wenn sie wissen, wohin die Reise geht. Deshalb fordern wir Bund und Land zu folgenden Schritten auf:
1. Verbindlichen Transformationsfahrplan vorlegen
Die Empfehlungen der Zukunftskommission Fischerei müssen in einen verbindlichen, zeitlich gegliederten Maßnahmenplan überführt werden. Dieser Transformationsfahrplan muss drei aufeinander aufbauende Phasen umfassen:
1. Stabilisierung der wirtschaftlichen und strukturellen Grundlagen,
2. Modernisierung und Erneuerung der Flotte und der Hafeninfrastruktur,
3. langfristige Sicherung einer ökologisch, wirtschaftlich und sozial tragfähigen Küstenfischerei.
Für jede Phase müssen konkrete Maßnahmen, Zuständigkeiten, Finanzierungswege und Fristen festgelegt werden. Der Transformationsprozess darf nicht bei Abwrackmaßnahmen und Einzelprojekten stehen bleiben. Auf die notwendige Anpassung der Kapazitäten muss eine echte Investitions- und Erneuerungsphase folgen.
2. Finanzierung langfristig sichern
Nach Einschätzung des Thünen-Instituts ist für die Umsetzung der Empfehlungen der Zukunftskommission ein Finanzrahmen von insgesamt etwa 90 bis 135 Millionen Euro erforderlich. Die bislang auf Bundesebene bewilligten Mittel sind ein wichtiger Anfang. Sie reichen jedoch nicht aus, um die gesamte Transformation, den Neubau und die Modernisierung von Fahrzeugen sowie die Anpassung der Fischereihäfen zu finanzieren.
Bund und Land müssen daher ein mehrjähriges Investitionsprogramm auflegen und sich hierfür auch auf EU-Ebene stark machen. Förderfähig sein müssen insbesondere:
• Neubau und grundlegende Modernisierung von Fischereifahrzeugen,
• klimafreundliche und polyvalente Kutter,
• energieeffiziente Antriebe und Bordtechnik,
• selektivere und umweltschonendere Fanggeräte,
• Hafen-, Lade-, Energie- und Versorgungsinfrastruktur,
• regionale Verarbeitung und Direktvermarktung,
• Diversifizierung der betrieblichen Tätigkeiten.
Kleine Familienbetriebe benötigen dabei angemessene Förderquoten, Bürgschaften und praktikable Finanzierungsmodelle. Darüber hinaus müssen diejenigen Meeresnutzer, die Fanggebiete dauerhaft beanspruchen oder die Fischerei erheblich beeinträchtigen, an der Finanzierung der Transformation beteiligt werden.
3. Rechtssicherheit und nutzbare Fanggebiete gewährleisten
Die Fischereibetriebe brauchen verbindliche Klarheit darüber, welche Fangmethoden in welchen Gebieten langfristig zulässig sein werden.
Das Land Niedersachsen muss daher:
• dauerhaft fischereilich nutzbare Gebiete sichern, beispielsweise auch durch die Ausweisung von verlässlichen Vorranggebieten im Landesraumordnungsprogramm,
• die rechtlichen Voraussetzungen für die einzelnen Fischereien transparent darstellen,
• notwendige naturschutzrechtliche Prüfungen frühzeitig durchführen,
• rechtssichere Zulassungs- und Genehmigungswege schaffen,
• den Betrieben belastbare Perspektiven für Investitionen geben.
Der Niedersächsische Fischereidialog darf deshalb nicht mit der Ausweisung fischereifreier Gebiete enden. Er muss zu einem dauerhaften Dialog über die Zukunft der gesamten Küstenfischerei weiterentwickelt werden. Naturschutz, Fischerei, Kommunen, Wissenschaft und Wirtschaft müssen dabei gleichberechtigt beteiligt sein.
4. Fischereihäfen verbindlich sichern
Eine zukunftsfähige Küstenfischerei benötigt leistungsfähige und lebendige Fischereihäfen.
Das Land Niedersachsen muss gemeinsam mit den Gemeinden ein Fischereihafen- und
Standortkonzept erarbeiten. Darin ist festzulegen:
• welche Standorte langfristig erhalten werden,
• welche Funktionen die einzelnen Häfen übernehmen,
• welche Infrastruktur benötigt wird,
• wie die notwendigen Investitionen finanziert werden,
• wie Fischerei, Verarbeitung, Vermarktung und Tourismus miteinander verbunden werden.
Der Erhalt der Fischereihäfen Ditzum, Greetsiel, Accumersiel, Neuharlingersiel, Fedderwardersiel, Wremen und Dorum-Neufeld sowie Spieka-Neufeld liegt im Landesinteresse. Diese Häfen sind keine beliebig austauschbaren Liegeplätze. Sie sind Wirtschaftsstandorte, touristische Anziehungspunkte und sichtbare Bestandteile der niedersächsischen Küstenkultur. Gemeinden können jedoch nur dann verlässlich in ihre Häfen investieren, wenn sie wissen, dass diese Standorte auch künftig Teil der Fischereistruktur des Landes sein sollen.Die größte wirtschaftliche Abhängigkeit besteht jedoch beim Wirtschaftszweig „Tourismus“ der niedersächsischen Küstenorte und des Umlandes: Die Gemeinden mit Sielhäfen sind bei Tages- wie Übernachtungsgästen aufgrund ihres authentischen und maritimen Charakters so beliebt, und generieren einen nicht unerheblichen Teil ihrer volkswirtschaftlichen Wertschöpfung durch den Tourismus.
5. Modernisierung der Flotte konsequent fortsetzen
Die laufende Kapazitätsanpassung kann ein notwendiger erster Schritt sein. Sie darf jedoch nicht zum alleinigen Instrument der Fischereipolitik werden. Nach Abschluss des Abwrackprogramms muss geklärt sein, welche Größe und Struktur die verbleibende Flotte benötigt, um:
• wirtschaftlich arbeiten zu können,
• die Fischereihäfen dauerhaft zu nutzen,
• regionale Liefer- und Vermarktungsstrukturen zu erhalten,
• Nachwuchs und Betriebsnachfolgen zu ermöglichen,
• Wissen und berufliche Fähigkeiten zu sichern.
Die Entwicklung von Fischereifahrzeugen der Zukunft und umweltschonender Fangtechnik muss deshalb zügig aus der Projekt- und Pilotphase in die praktische Anwendung überführt werden. Den Betrieben müssen anschließend verlässliche Möglichkeiten eröffnet werden, in solche Fahrzeuge und Techniken zu investieren.
6. IKTF und Zukunftsrat stärken
Die Informations- und Koordinierungsstelle Transformation Fischerei (IKTF) kann eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Veränderungsprozesses übernehmen. Ihre Arbeit muss jedoch deutlich transparenter, praxisnäher und vor allem dauerhaft mit den Fischereistandorten verbunden werden.
Wir fordern daher:
• eine IKTF-Geschäftsstelle an der niedersächsischen Nordseeküste.
• eine verbindliche Beteiligung der Fischereigemeinden,
• regelmäßige Arbeits- und Fortschrittsberichte,
• konkrete und überprüfbare Jahresziele,
• Beratungsangebote unmittelbar in unseren Fischereihäfen,
Darüber hinaus muss der von der Zukunftskommission vorgeschlagene Zukunftsrat Fischerei
eingerichtet werden, wir nennen ihn Fischereirat. In diesem Gremium müssen Fischerei, Fischereigemeinden, Landkreise, Bund, Land, Wissenschaft, Hafenwirtschaft, Tourismus, Verarbeitung und Naturschutz vertreten sein. Der Fischereirat soll die Umsetzung des Transformationsfahrplans begleiten, Zielkonflikte bearbeiten und regelmäßig über Fortschritte und offene Entscheidungen berichten.
7. Regionale Wertschöpfung ausbauen
Die Küstenfischerei kann nur bestehen, wenn ein größerer Teil der Wertschöpfung in der Region verbleibt. Bund und Land müssen daher gemeinsam mit der Branche Programme unterstützen für: • Verarbeitung und Veredelung an der Küste,
• Direktvermarktung in den Häfen,
• regionale Marken und Herkunftskennzeichnung,
• kurze Transportwege,
• neue Produkte und Absatzwege,
• stärkere Verbindungen zwischen Fischerei, Gastronomie und Tourismus.
Diversifizierung darf dabei nicht bedeuten, dass die eigentliche Fischerei aufgegeben wird. Sie muss dazu beitragen, die Betriebe wirtschaftlich breiter und widerstandsfähiger aufzustellen.
8. Klare Fristen und Verantwortlichkeiten festlegen
Wir erwarten von Bund und Land einen verbindlichen Zeit- und Maßnahmenplan.
Dieser muss insbesondere vorsehen:
• die Vorlage eines abgestimmten Transformationsfahrplans,
• die Sicherstellung der Finanzierung über mehrere Jahre,
• die Einrichtung des Fischereirates,
• die Erarbeitung eines niedersächsischen Fischereihafen- und Standortkonzeptes,
• die Klärung der langfristig nutzbaren Fanggebiete und Fangmethoden,
• die Überführung erfolgreicher Pilotprojekte in reguläre Förderprogramme,
• eine jährliche öffentliche Berichterstattung über den Stand der Umsetzung, idealer Weise
erstmals ab Ende 2027.
Unser gemeinsames Angebot
Die Fischereigemeinden sind bereit, Verantwortung zu übernehmen und konstruktiv an der
Transformation mitzuwirken.
Wir wollen:
• kommunale Planungen besser aufeinander abstimmen,
• regionale Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen unterstützen,
• Fischerei, Tourismus und maritime Kultur stärker miteinander verbinden,
• gemeinsam mit Wissenschaft und Naturschutz tragfähige Lösungen entwickeln.
Dafür benötigen wir verlässliche Partner auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene.
Schlussappell
Die Zukunft der Küstenfischerei entscheidet sich in den kommenden Jahren.
Werden jetzt keine klaren Entscheidungen getroffen, werden weitere Betriebe aufgeben,
Investitionen ausbleiben und Fischereihäfen ihre ursprüngliche Funktion verlieren. Mit jedem Betrieb gehen Arbeitsplätze, Fachwissen, regionale Wertschöpfung und ein Teil unserer kulturellen Identität verloren.
Wir fordern Bund und Land deshalb auf:
Legen Sie gemeinsam mit der Fischerei und den Fischereigemeinden einen verbindlichen, finanziell abgesicherten und mit klaren Fristen versehenen Zukunftsplan vor. Die niedersächsische Küstenfischerei braucht nicht nur einzelne Programme und gute Absichtserklärungen. Sie braucht Klarheit, Verlässlichkeit und den politischen Willen, ihr eine dauerhafte Zukunft zu ermöglichen. (pm/lr – Foto: KI generiertes Symbolbild)