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19.11.2025, Lokalredaktion
Die Beitragsbescheide vom I. und II. Oldenburgischen Deichband kommen in diesem Jahr erst Ende November anstatt, wie gewohnt, bereits im Frühjahr. Ursächlich dafür ist, dass die Beiträge ab diesem Jahr nicht mehr nach dem steuerlichen Einheitswert, sondern auf einer anderen gesetzlichen Berechnungsgrundlage ermittelt werden.
Die Landesregierung in Hannover hat das Niedersächsische Deichgesetz geändert und dort festgeschrieben, wie der Deichbeitrag zukünftig zu ermitteln ist. Diese gesetzliche Regelung haben die beiden Deichbände in ihren Satzungen aufgenommen und erheben nach diesen gesetzlichen Vorgaben ab 2025 den Deichbeitrag von den Grundstückseigentümern.
Der Beitrag wird ermittelt aus Größe und Nutzungsart des Grundstücks und der darauf befindlichen Immobilien. Bei den Gebäuden wird sowohl die Größe des Gebäudes als auch die Anzahl der Geschosse in die Bewertung einbezogen. Aus dem so berechneten Wert von Grundstücken und Gebäuden und dem vom Deichband festgesetzten Hebesatz ergibt sich der Beitrag des Grundstückseigentümers.
Der Hebesatz ist so festgesetzt worden, dass die neue Beitragsberechnung aufkommensneutral ist – das heißt in ihrer Gesamtheit die Beiträge unverändert sind und weder gesenkt noch erhöht werden. Der Beitrag eines einzelnen Mitglieds kann sich jedoch ändern insbesondere in den Fällen, in denen der frühere steuerliche Einheitswert den Wert des Grundstücks und Gebäudes nicht ausreichend gut widerspiegelte.
Auf den Beitragsbescheiden ist die neue Berechnungsmethode erläutert und für jeden Beitragszahler sind die für ihn relevanten Grundstücks- und Gebäudedaten dokumentiert. Damit ist die Berechnung transparent und nachvollziehbar. Sollten die Daten für Grundstücke oder Gebäude nicht mehr aktuell sein – z. B. Größe oder Nutzungsart sich geändert haben – dann kann der Grundstückseigentümer beim Katasteramt diese Daten aktualisieren lassen. Die Änderungen werden dann in zukünftigen Beitragsbescheiden berücksichtigt. (pm/lr)