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09.09.2025, Lokalredaktion
Die Musikschule Wesermarsch e. V. sieht sich veranlasst, auf die öffentlichen Äußerungen der Gesellschafterversammlung der Kreisvolkshochschule (KVHS) sowie der Kreisverwaltung des Landkreises Wesermarsch zu reagieren, da diese zahlreiche unzutreffende, irreführende und zum Teil nachweislich falsche Aussagen enthalten. Die nachfolgende Gegendarstellung dient der Richtigstellung der Fakten und der Darlegung unserer Position, um Missverständnisse zu klären und eine sachliche Diskussion zu fördern.
1. Zur Kritik am Fusionskonzept der Musikschule
Die Gesellschafterversammlung der KVHS (Hans Francksen – SPD, Reiner Gollenstede – UW, Torsten Lange – CDU, Manfred Wolf – FDP, Jürgen Janssen – Grüne) behauptet, das von der Musikschule vorgelegte Fusionskonzept habe lediglich die Beibehaltung bestehender Strukturen unter dem Dach der KVHS vorgesehen, ohne notwendige Kosteneinsparungen zu ermöglichen. Diese Darstellung ist aus mehreren Gründen unzutreffend:
- Keine Erwähnung von Kosteneinsparungen durch die Politik: Zu keinem Zeitpunkt, weder schriftlich noch mündlich, wurde von Vertretern des Landkreises oder der KVHS explizit gefordert, dass das Fusionskonzept primär auf Kosteneinsparungen abzielen müsse. Diese nachträgliche Kritik erscheint daher als unzulässige Verschiebung der Zielvorgaben.
- Konzept nach Vorbild des Landkreises Gifhorn: Das Fusionskonzept der Musikschule wurde nach dem erfolgreichen Modell des Landkreises Gifhorn entwickelt. Eine Beratung durch den Landkreis Gifhorn wurde vom Landkreis Wesermarsch aktiv abgelehnt, was die Entwicklung eines tragfähigen Konzeptes unnötig erschwerte.
- Stabilität und Verlässlichkeit durch bestehende Strukturen: Die Beibehaltung der bestehenden Strukturen war darauf ausgelegt, Stabilität und Verlässlichkeit für Schüler:innen und Personal zu gewährleisten. Zu keiner Zeit wurde von Vertretern des Landkreises Wesermarsch, weder mündlich noch schriftlich, die Auflösung dieser Strukturen gefordert oder als Voraussetzung für eine Fusion genannt.
- Ablehnung des eigenen KVHS-Konzeptes: Die KVHS legte selbst ein Konzept vor, das dem Modell des Landkreises Friesland folgte und von den Vertretern der Musikschule ausdrücklich befürwortet wurde. Erstaunlicherweise lehnte die Gesellschafterversammlung der KVHS ihr eigenes Konzept letztlich ab. Dies wirft erhebliche Fragen zur Konsistenz und Verlässlichkeit der Konzeptentwicklung im Landkreis Wesermarsch auf und lässt Zweifel an der Seriosität der Entscheidungsprozesse aufkommen.
2. Zur Behauptung der unverhältnismäßigen Förderung
Die Gesellschafterversammlung stuft eine Förderung von über einer halben Million Euro für weniger als 700 Schüler:innen als unverhältnismäßig ein, insbesondere angesichts der drohenden Haushaltssicherung. Diese Aussage ist aus mehreren Gründen irreführend:
- Schwankende Schülerzahlen: Die Schülerzahlen einer Musikschule unterliegen natürlichen Schwankungen, was in der Argumentation der Gesellschafterversammlung unberücksichtigt bleibt. Die isolierte Herausstellung einer momentanen Schülerzahl zur Begründung der Ablehnung ist unseriös und erweckt den Eindruck einer bewussten Irreführung der Öffentlichkeit.
- Verständnis für die Haushaltssituation: Die Musikschule hat stets Verständnis für die angespannte Haushaltslage des Landkreises gezeigt. Allerdings wurde die Musikschule von den Vertretern des Landkreises nie aktiv in Gespräche über die Haushaltssituation einbezogen. Insbesondere der Schulleiter, als zentraler Ansprechpartner, wurde systematisch ausgeschlossen, was eine konstruktive Zusammenarbeit erschwerte.
- Irreführende Bezeichnung als „privater Verein“: Die Musikschule ist zwar formal ein Verein, fungiert jedoch als hocheffektive Bildungseinrichtung mit einem klaren pädagogischen und kulturellen Auftrag. Die Bezeichnung als „privater Verein“ marginalisiert die Bedeutung der Institution und stellt ihre gesellschaftliche Relevanz unzulässig in Frage.
3. Zur Leistung der KVHS
Die Behauptung, die KVHS erbringe eine höhere Leistung bei geringerem Zuschussbedarf, wird von der Musikschule entschieden angezweifelt. Diese Aussage ist nicht durch objektive Daten oder vergleichbare Leistungskennzahlen belegt. Ohne transparente Nachweise bleibt diese Behauptung spekulativ und kann nicht als Grundlage für eine sachliche Diskussion dienen.
4. Zum einmaligen Zuschuss von 150.000 Euro
Die Gesellschafterversammlung führt an, dass ein einmaliger Zuschuss von 150.000 Euro im Jahr 2024 gewährt wurde, der nicht für Folgejahre geplant war. Diese Darstellung ist nachweislich falsch:
- Beschluss des Landkreises von 2023: Der Landkreis beschloss 2023, diesen Betrag dauerhaft in den Haushalt einzustellen, sofern die Musikschule ein Konzept zur Bildung einer gGmbH, vorzugsweise durch Fusion mit der KVHS, vorlegt. Dieses Konzept wurde fristgerecht eingereicht. Die Behauptung, der Zuschuss sei lediglich einmalig gewesen, widerspricht den dokumentierten Beschlüssen und stellt eine Falschaussage dar.
5. Zur angeblichen Ablehnung von Kunst und Kultur
Die Gesellschafterversammlung weist den Vorwurf zurück, der Landkreis lehne Kunst und Kultur ab, und verweist auf unterschiedliche Bewertungen von Fakten. Diese Position ist aus Sicht der Musikschule nicht haltbar:
- Zweifel an der Faktenorientierung: Die Gesellschafter behaupteten im Dezember 2024, die Musikschule habe keinerlei Konzept oder Daten vorgelegt. Dies ist beweisbar falsch, da entsprechende Unterlagen fristgerecht eingereicht wurden. Eine solche Falschaussage untergräbt die Glaubwürdigkeit der Gesellschafterversammlung und lässt Zweifel an ihrer Faktenorientierung aufkommen.
- Notwendigkeit des Vertrauensaufbaus: Die Politik des Landkreises ist aufgefordert, durch transparente und nachhaltige Maßnahmen das Vertrauen in ihre Wertschätzung von Kunst und Kultur wiederherzustellen.
6. Zum angeblichen Ziel der Stärkung musikalischer Bildung
Die Gesellschafter betonen, dass Kreispolitik und Verwaltung die musikalische Bildung verstetigen, verbessern und ausbauen wollen. Diese Aussage steht im Widerspruch zu den bisherigen Handlungen und bleibt ohne konkrete Belege. Es bleibt zu beweisen, dass diese Zielsetzung tatsächlich verfolgt wird (quod erat demonstrandum).
7. Zur fehlenden Information über den Insolvenzantrag
Die Kreisverwaltung und Kreispolitik behaupten, über den Insolvenzantrag der Musikschule nicht informiert gewesen zu sein. Dies ist unzutreffend:
- Hinweise in Sitzungen: Der Vorsitzende der Musikschule wies in Vorstandschaftssitzungen und anderen Meetings wiederholt auf die finanziellen Schwierigkeiten und die Möglichkeit eines Insolvenzantrags hin. Die Behauptung, es habe keine Vorabinformation gegeben, ist daher nicht korrekt.
8. Zur Ablehnung des erhöhten Förderantrags
Die Kreisverwaltung führt an, der erhöhte Förderantrag der Musikschule sei aufgrund der Notwendigkeit einer sorgfältigen Verwendung von Steuergeldern und der drohenden Haushaltssicherung abgelehnt worden. Diese Argumentation ist fragwürdig:
- Widersprüchliche Finanzpolitik: Es ist bemerkenswert, dass der Landkreis 2023 eine Fördererhöhung von 150.000 Euro für 2024 beschloss, ohne die langfristigen haushaltstechnischen Auswirkungen zu berücksichtigen. Diese Planung wirft Fragen zur Konsistenz und Weitsicht der Finanzpolitik des Landkreises auf.
Schlussbemerkung
Die Musikschule Wesermarsch sieht sich durch die Äußerungen der Gesellschafterversammlung der KVHS und der Kreisverwaltung in ihrer Arbeit und ihrem Ruf erheblich geschädigt. Die vorliegende Gegendarstellung zeigt, dass viele der vorgebrachten Behauptungen auf unzutreffenden Annahmen, nachweislich falschen Aussagen und einer einseitigen Darstellung der Sachlage beruhen. Wir fordern eine sachliche und transparente Auseinandersetzung mit den vorgelegten Konzepten und Daten sowie eine konstruktive Zusammenarbeit, um die musikalische Bildung in der Wesermarsch nachhaltig zu sichern. Die Musikschule bleibt offen für einen Dialog, der auf gegenseitigem Respekt und faktenbasierter Argumentation basiert. (pm/lr)