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26.05.2026, Lokalredaktion
Das Land Niedersachsen erhält aus dem Bundessondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ insgesamt rund 9,4 Milliarden Euro. 50 Prozent davon, also rund 4,7 Milliarden Euro, sollen direkt und pauschal an die niedersächsischen Kommunen für Investitionen weitergegeben werden. Weitere 10 Prozent will das Land selbst für Maßnahmen verwenden, die auch im Interesse der Kommunen liegen. Die Landesregierung hat dazu am heutigen Dienstag einen Gesetzentwurf zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Mit dem Niedersächsischen Kommunalinfrastrukturfördergesetz (NKomInfraFöG) soll die Verteilung und Verwendung des Anteils aus dem Bundessondervermögen für die niedersächsischen Kommunen geregelt werden.
Das Land Niedersachsen setzt dabei auf ein einfaches und bürokratiearmes Verfahren, das vollständig digital abgewickelt werden soll. Alle niedersächsischen Kommunen, mit Ausnahme der Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden, sollen ein eigenes Budget zugewiesen bekommen. Die Höhe richtet sich nach Einwohnerzahl und dem Anteil von Schlüsselzuweisungen nach dem Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetz.
Die Gemeinden und Samtgemeinden sollen von den 4,7 Milliarden Euro einen Anteil von 55 Prozent, die Landkreise und kreisfreien Städte einen Anteil von 45 Prozent erhalten. Dabei wäre sichergestellt, dass jede Gemeinde einen festen Sockelbetrag in Höhe von 1,5 Millionen Euro erhält.
Das bedeutet für die Wesermarsch:
Landkreis – 28.516.895 Euro.
Butjadingen – 2.901.635 Euro, Nordenham – 7.620.458 Euro, Stadland – 3.106.129 Euro, Jade – 2.979.706 Euro, Ovelgönne – 2.756.135 Euro, Brake – 5.330.227 Euro, Elsfleth – 3.641.488 Euro, Berne – 3.215.773 Euro, Lemwerder – 2.377.139 Euro.
Die Fördermittel könnten für Investitionsmaßnahmen eingesetzt werden, die ab dem 1. Januar 2025 begonnen wurden und bis zum 31. Dezember 2042 fertiggestellt werden. Die Kommunen hätten damit Planungssicherheit, welche Mittel ihnen im genannten Zeitraum zur Verfügung stehen. Welche Investitionsprojekte umgesetzt werden, entscheiden die jeweiligen Kommunen selbst.
Ministerpräsident Olaf Lies: „Der Landesregierung ist die schwierige finanzielle Lage der Kommunen sehr bewusst. Mit den 4,7 Milliarden Euro aus dem Bundessondervermögen und unseren eigenen Mitteln in Höhe von 600 Millionen Euro aus dem Pakt für Kommunalinvestitionen stärken wir Landkreise, Städte und Gemeinden. Uns ist wichtig, dass das Geld unbürokratisch und direkt an die Kommunen fließt, damit möglichst schnell investiert werden kann und die Bürgerinnen und Bürger vor Ort davon profitieren. Wir schaffen damit zusätzliche finanzielle Handlungsspielräume – das ist auch wichtig, damit die demokratisch gewählten Vertreterinnen und Vertreter vor Ort wieder mehr entscheiden und gestalten können.“
Niedersachsens stellvertretende Ministerpräsidentin und Kultusministerin, Julia Willie Hamburg: „Unsere Kommunen sind das Fundament unserer Demokratie. Dort, wo Straßen beleuchtet, Kitas und Schulen modernisiert, Sportstätten erhalten und Buslinien gesichert werden, entscheidet sich, ob Menschen Vertrauen in Staat und Politik haben. Mit diesem Gesetz geben wir unseren Städten, Gemeinden und Landkreisen unbürokratisch die Möglichkeit, in gute Bildung, verlässliche Gesundheitsversorgung und moderne Infrastruktur zu investieren. So stärken wir Niedersachsen vor Ort – und zeigen zugleich: Dieser Staat ist handlungsfähig. Denn Demokratie beweist sich im Alltag der Menschen.
“Niedersachsens Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung Daniela Behrens: „Die Kommunen wissen selbst am besten, in welche Projekte vor Ort investiert werden sollte, deshalb macht das Land hier keine Vorgaben. Gute Straßen und Brücken stärken die Entwicklung unseres Wirtschaftsstandortes und verbessern die logistische Infrastruktur. Moderne Krankenhäuser sind insbesondere für die immer älter werdende Bevölkerung von wesentlicher Bedeutung. Dies sind nur einige Beispiele für Vorhaben, die mit den Mitteln aus dem Bundessondervermögen und dem Pakt für Kommunalinvestitionen umgesetzt werden könnten. Mit diesem Schritt wollen wir unseren Kommunen in diesen finanziell angespannten Zeiten Handlungsspielräume für ihre Zukunftsfähigkeit eröffnen. Das stärkt unser Land und unsere Gemeinschaft vor Ort.“
Zusätzlich zu Mitteln aus dem Bundessondervermögen stehen den Kommunen im Rahmen des Paktes für Kommunalinvestitionen derzeit 600 Millionen Euro zur Verfügung, wovon 400 Millionen Euro bereits im Jahr 2025 ausgezahlt worden sind. Die weiteren 200 Millionen Euro stehen seit Anfang 2026 zum Abruf im Rahmen eines digitalen Verfahrens bereit. (pm/lr – Foto: Symbolbild pixabay)