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28.05.2026, Lokalredaktion
Der CDU‑Landtagsabgeordnete Björn Thümler (Berne) begrüßt das neue Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung. Es sichere die wohnortnahe Arzneimittelversorgung und entlaste insbesondere die Apotheken im ländlichen Raum. „Gerade für Regionen wie unsere ist das ein wichtiges Signal. Wir stärken die Apotheken vor Ort und sorgen für mehr Versorgungssicherheit“, so Thümler.

Das Gesetz zielt darauf ab, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken zu verbessern und die ambulante Arzneimittelversorgung zu stärken. Es erleichtert künftig die Einrichtung von Zweigapotheken in abgelegenen Ortsteilen, sofern eine Hauptapotheke in der Nähe liegt. Damit sollen Versorgungslücken geschlossen werden. Zugleich wird klargestellt, dass es keine dauerhafte „Apotheke ohne Apotheker“ geben wird. Lediglich zur Überbrückung von Personalengpässen ist ein zeitlich begrenztes Modell vorgesehen.
Apotheken erhalten außerdem mehr Flexibilität, wenn rabattierte Medikamente nicht verfügbar sind, und werden durch den Wegfall sogenannter Nullretaxationen finanziell entlastet. Bei Nullretaxationen erkennen Krankenkassen die gesamte Abrechnung nicht an, sodass die Apotheke auf den Kosten sitzen bleibt.
Für verschreibungspflichtige Medikamente gilt in Deutschland weiterhin eine feste Preisbindung. Die neuen Regeln stellen klar, dass Apotheken nur dann einen kleinen Preisnachlass erhalten dürfen, wenn sie ihre Rechnungen beim Großhändler innerhalb weniger Tage bezahlen. Andere, versteckte Rabatte bleiben verboten, damit die wirtschaftliche Grundlage der Apotheken gesichert wird.
Mit neuen pharmazeutischen Dienstleistungen, etwa zur Prävention von Herz‑Kreislauf‑Erkrankungen, sowie erweiterten Impfangeboten sollen Apotheken laut Thümler künftig noch stärker zur Gesundheitsversorgung beitragen. (pm/lr – Foto: Symbolbild pixabay)