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30.09.2026, Lokalredaktion
Die Antwort des Niedersächsischen Umweltministeriums auf eine Kleine Anfrage der CDU‑Abgeordneten Katharina Jensen, Hartmut Moorkamp und Dr. Marco Mohrmann zu den Gewässerrandstreifen ohne Pflanzenschutz- und Düngemittel zeigt nach Einschätzung des CDU‑Landtagsabgeordneten Björn Thümler (Berne), wie stark die landwirtschaftlichen Betriebe von den Bewirtschaftungsauflagen betroffen sind. „Wer in den Gewässerrandstreifen auf Pflanzenschutz und Düngung verzichtet, erleidet reale Ertragseinbußen“, betont Thümler.
Im Jahr 2025 gingen bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen 1.566 Anträge auf Ausgleichszahlungen ein, die sich auf mehr als 1.130 Hektar Acker- und Grünland beziehen. Seit Einführung der Verbote im Juli 2021 und 2022 sind die Zahlungen spürbar gestiegen. Im Jahr 2022 wurden bei 39 Anträgen erstmals rund 26.500 Euro bewilligt, 2023 (bewilligte 2071 Anträge) bereits 1,47 Millionen Euro und 2024 rund 2,07 Millionen Euro. 2.845 Anträge waren bewilligt worden. Für 2025 liegen bislang 1.215 bewilligte Anträge mit 548.267,41 Euro vor. Im laufenden Jahr wurden bisher 55 Anträge mit rund 24.000 Euro bewilligt.
Björn Thümler sieht vor allem die langen Fristen und die komplexen Abläufe als problematisch an. Anträge können bis zum 31. März des übernächsten Jahres gestellt werden, die Bearbeitung erfolgt in festen Zeitfenstern der Agrarförderung. „Es ist richtig, dass das Land Ausgleichszahlungen leistet“, so Thümler weiter. „Aber diese müssen verlässlich erfolgen, damit die Betriebe Planungssicherheit haben.“ (pm/lr – Foto: Büro Thümler)
Titelfoto: Landschaft mit einer Gruppe von Kormoranen in der Wesermarsch