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23.04.2026, Lokalredaktion
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat gestern in Hannover den aktuellen Kabinettsentwurf zur geplanten Notfallreform scharf kritisiert. Der Entwurf sei unausgereift und drohe, neue Parallelstrukturen zu schaffen, ohne die bestehenden Probleme der Notfallversorgung durch echte Patientensteuerung grundsätzlich zu lösen. Besonders der vorgesehene 24-Stunden-Fahrdienst für Hausbesuche und eine telemedizinische Erstversorgung rund um die Uhr unter der Telefonnummer 116117 stoßen in Niedersachsen auf deutliche Ablehnung. Bislang war so etwas nur außerhalb der Sprechstundenzeiten der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte vorgeschrieben.
„Angesichts des Fachkräftemangels sind ein rund um die Uhr besetzter Fahrdienst in der Fläche und die telemedizinische Beratung nicht realisierbar“, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVN, Thorsten Schmidt. „Uns stehen weder unbegrenzt Ärztinnen und Ärzte noch unbegrenzte Zeit zur Verfügung. Wer so etwas plant, ignoriert die Realität. Die Ärztinnen und Ärzte werden in ihren Praxen gebraucht“, so der KVN-Vize.
Flächendeckend im ganzen Land sind außerdem Integrierte Notfallzentren (INZ) in Kliniken geplant. Die Notaufnahme des Krankenhauses und eine KVN-Notdienstpraxis bilden das INZ. Hier müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenhäuser verbindlich zusammenarbeiten. Dies soll über eine zentrale Ersteinschätzungsstelle (Tresen) geschehen, welche die Zuweisungen in die Versorgungsebene vornimmt.
„Aber wenn es im Vorfeld des Patientenbesuchs eines INZ keine verbindliche Steuerung gibt, ändert sich so gut wie nichts am Status Quo. Patientinnen und Patienten müssen verpflichtet werden, immer zuerst für eine Ersteinschätzung die 116117 anzurufen, sonst macht es keinen Sinn“, sagte Schmidt. „Zu normalen Sprechstundenzeiten sollen zusätzlich vertragsärztliche Kooperationspraxen an das INZ angebunden werden. Das bedeutet eine nicht zumutbare weitere Belastung für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte können keine ungesteuerte Akut-Versorgung leisten, ohne dass die Regelversorgung darunter leidet. Das ist personell nicht machbar, was auch der Bundesregierung klar sein sollte.“
Mark Barjenbruch, der KVN-Vorstandsvorsitzende weiter: „Einerseits will das Bundesgesundheitsministerium dem ambulanten Bereich in seinem sogenannten GKV-Stabilisierungsgesetz fast drei Milliarden Euro wegnehmen, andererseits bläht es in seiner Kabinettsvorlage einer Notfallreform das Leistungsversprechen in unzumutbarer Art und Weise auf. Dies ist ein Widerspruch in sich.“
„Niedersachsen verfügt über einen gut organisierten Bereitschaftsdienst, der eng mit Krankenhäusern und Notfallleitstellen kooperiert. Zu enge Bundesvorgaben sind eine echte Gefahr für diese etablierten und erst kürzlich erfolgreich eingeführten Strukturen“, warnte er. Wer die Notfallversorgung verbessern wolle, müsse an die tatsächlichen Bedingungen vor Ort anknüpfen. „Wir stehen für eine ehrliche Reformdiskussion bereit, aber sie muss sich an den Möglichkeiten vor Ort orientieren und nicht an Modellen“, machte Barjenbruch deutlich.
Positiv bewertet die KVN die engere digitale Vernetzung des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes mit den Rettungsleitstellen. Die Ersteinschätzung über die 116117 und die 112 soll nach gleichen Standards erfolgen, sodass die erhobenen Informationen austauschbar sind. „Dadurch können wir gemeinsam die Steuerung der Hilfesuchenden optimieren, die Abläufe beschleunigen und die Ressourcen gezielter einsetzen“, so Barjenbruch.
Neu ist im Kabinettsentwurf, dass die Ärztinnen und Ärzte in den Bereitschaftsdienstpraxen ein beschränktes Abgaberecht von Arzneimitteln für den akuten Bedarf erhalten sollen. „Ein guter Ansatz, der aber im Detail noch ausgearbeitet werden muss“, findet der KVN-Chef.
„Mit der Ausweitung der Notfallstrukturen entsteht nicht nur personeller, sondern auch finanzieller Mehrbedarf. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) dürfen hinsichtlich personeller und finanzieller Ressourcen nicht einseitig belastet werden. Notfallmedizin ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch aus Steuermitteln zu finanzieren ist. Die bisherigen Strukturen für den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst werden ausschließlich von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten bezahlt. Das muss geändert werden“, forderte Barjenbruch.
Das Gesetz soll im Juli noch vor der Sommerpause erstmals im Bundestag beraten und Ende September verabschiedet werden. (pm/lr – Foto: Symbolbild pixabay)