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23.02.2026, Lokalredaktion
Die Landesstraßen im Landkreis Wesermarsch befinden sich nach der jüngsten Frostperiode in einem besorgniserregenden Zustand. Viele Abschnitte weisen massive Schäden auf, sind nur eingeschränkt befahrbar und beeinträchtigen damit sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger sowie die wirtschaftliche Entwicklung der Region. Der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Thümler fordert deshalb von der Landesregierung verbindliche Aussagen zu den dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen.
„Wenn die Landesstraßen über Jahre hinweg vernachlässigt werden, gefährdet das nicht nur die Sicherheit der Menschen, sondern auch die Zukunftsfähigkeit unserer Region“, betont Thümler. „Die Schäden haben sich weiter verschärft. Jetzt braucht es endlich Klarheit, wie und wann das Land handeln will.“
Bereits im April 2025 hatte die Landesregierung auf eine Anfrage Thümlers erklärt, dass damals weder Aussagen zum Umfang noch zum Zeitpunkt der Sanierung möglich seien und dass keine mehrjährige Priorisierung der Erhaltungsprojekte vorgenommen werde. Angesichts der fortschreitenden Substanzschäden und der zusätzlichen Belastungen durch die jüngste Frostperiode sieht Thümler nun dringenden Handlungsbedarf.
Vor diesem Hintergrund hat der CDU-Abgeordnete eine neue Anfrage an die Landesregierung gestellt. Darin möchte er wissen, welche konkreten Planungen derzeit für die Sanierung, Instandsetzung oder Erneuerung der im Landkreis Wesermarsch betroffenen Landesstraßen bestehen und welcher Umfang der jeweiligen Maßnahmen vorgesehen ist. Zudem fragt er, welche Priorisierung die Landesregierung bei diesen Straßen vornimmt und nach welchen Kriterien (etwa Schadensbild, Verkehrsbelastung, Sicherheitsaspekte oder wirtschaftliche Bedeutung) diese Einstufung erfolgt. Weiterhin erkundigt er sich, in welchem Jahr und, soweit bereits absehbar, in welchem Zeitraum die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen geplant ist. Darüber hinaus möchte Thümler erfahren, welche kurzfristigen Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit (beispielsweise Ausbesserungen oder provisorische Reparaturen) bis zur vollständigen Sanierung vorgesehen sind. Schließlich bittet er um eine Einschätzung der Landesregierung, wie hoch der Gesamtbedarf an finanziellen Mitteln für die Sanierung oder Erneuerung der genannten Straßen ausfällt.
Wann und wie plant die Landesregierung die Sanierung oder Reparatur nachfolgender Landesstraßen, bitte genaue Jahreszahl der Planung der Maßnahmen.
1. L855 von Stollhamm bis Ovelgönne
2. L858 von Burhave bis Rahden
3. L859 von L860/Niens bis Stollhamm
4. L860 von Burhave bis Ellwürden
5. L862 von B437/Jaderaußendeich bis Heubült
6. L863 von der L862 über Neustadt, L886 bis L855
7. L864 von L862/Jaderkreuzmoor bis L865/Huntorf
8. L865 von A28/Oldenburg bis Huntebrück-Nord/B212
9. L866 von A28/Oldenburg bis Huntebrück-Süd/B212
10. L867 von L866/Köterende bis L868/Hude
11. L868 von Neuenkoop bis Berne/B74/B212
12. L875 von Weserfähre Blumenthal bis Delmenhorst
13. L877 von L875/Sandhausen bis Bremen
14. L885 von Weserfähre Vegesack bis L875
15. L886 von L863/Colmar bis B211
16. L889 von B212 bis Fähre Golzwarden (pm/lr)
Titelfoto: Büro Thümler – Auch für die Landesstraße 889 von der Bundesstraße 212 bis zur Fähre Golzwarden besteht Sanierungsbedarf. Bild: Büro Thümler