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12.08.2026, Lokalredaktion
Bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen werden alle Stimmen ausschließlich auf Stimmzetteln abgegeben – unabhängig davon, ob die Wahl im Wahllokal oder per Briefwahl erfolgt. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält dabei für jede kommunale Vertretung einen eigenen Stimmzettel. Dazu gehören Orts-, Stadt- und Gemeinderäte sowie der Kreistag. Findet parallel eine Direktwahl statt, wird zusätzlich ein Stimmzettel für die Wahl der bzw. des Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister/in oder Landrat) ausgegeben.
Mehrere Stimmzettel – klare Struktur
Ein Wahlvorgang kann somit mehrere Stimmzettel umfassen, zum Beispiel:
- einen Stimmzettel für den Kreistag
- einen Stimmzettel für den Gemeinderat
- einen Stimmzettel für die Landratswahl
Die Anzahl der Stimmen, die vergeben werden können, ist oben auf jedem Stimmzettel angegeben.
Drei Stimmen bei kommunalen Vertretungen
Für die Wahl einer kommunalen Vertretung stehen drei Stimmen zur Verfügung. Die Bewerberinnen und Bewerber sind einzeln oder in Listen – sogenannten Wahlvorschlägen – aufgeführt. Die Wählerinnen und Wähler haben verschiedene Möglichkeiten der Stimmvergabe:
- Kumulieren — alle drei Stimmen können derselben Person oder Liste gegeben werden.
- Panaschieren — die drei Stimmen können auf verschiedene Personen oder Listen verteilt werden.
- Weniger Stimmen abgeben — es ist zulässig, nur ein oder zwei Kreuze zu setzen.
Wichtig: Werden mehr als drei Kreuze gesetzt, ist der Stimmzettel ungültig.
Eine Stimme bei Direktwahlen
Bei der Wahl einer Hauptverwaltungsbeamtin bzw. eines Hauptverwaltungsbeamten – also Bürgermeister/in oder Landrat – kann nur eine Stimme vergeben werden. (Text: Kerstin Seeland)