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26.09.2025, Lokalredaktion
Der Kreisbehindertenbeirat Wesermarsch (KBR) schließt sich der klaren Forderung der Lebenshilfe und anderer Behindertenorganisationen an: Die Eingliederungshilfe darf nicht angetastet werden. Teilhabe und Inklusion sind keine freiwilligen Leistungen – vielmehr handelt es sich um unveräußerliche Menschenrechte. Deutschland ist mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) seit mehr als 15 Jahren zur Umsetzung verpflichtet.
„Eingliederungshilfe – ein zentraler Pfeiler“
Der KBR-Vorsitzende Albert Mumme betont: „Gerade in ländlichen Regionen wie der Wesermarsch ist die Eingliederungshilfe ein zentraler Pfeiler, damit Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben, gesellschaftliche Teilhabe und Chancen auf Bildung, Arbeit und Wohnen ermöglicht werden.“
Eine Einschränkung oder Kürzung dieser Leistungen würde nicht nur die betroffenen Menschen direkt treffen, sondern auch das gesellschaftliche Miteinander in der Region schwächen. Denn: „Teilhabe schafft soziale Stabilität, fördert den Zusammenhalt und sorgt dafür, dass Vielfalt in allen Lebensbereichen sichtbar und selbstverständlich wird.“
„Kostenzuwächse bei Eingliederungshilfe nachvollziehbar“
Der stellvertretende KBR-Vorsitzende Lukas Handelshauser vertritt das CVJM-Sozialwerk Wesermarsch im Kreisbehindertenbeirat. Im Namen des CVJM-Sozialwerkes Wesermarsch stellt er zu den aktuellen Kostenentwicklungen bei der Eingliederungshilfe klar: „Diese haben mit zwei nachvollziehbaren Entwicklungen zu tun: Mehr Menschen benötigen Unterstützung – durch demografische Veränderungen, bessere Diagnostik und gestiegene Sensibilität für Teilhabe- und Unterstützungsbedarfe. Und: Genauso wie in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen steigen auch hier die Kosten, was aber eine faire Bezahlung und qualitativ hochwertige Unterstützung sicherstellt.“
Lukas Handelshauser und Albert Mumme formulieren: „Wir erwarten von der Bundesregierung und insbesondere von den Entscheidungsträgern im Bundestag ein klares Bekenntnis zur Eingliederungshilfe.“ Gemeinsam sollte Teilhabe nicht als Luxus, sondern als selbstverständliches Menschenrecht verstanden und geschützt werden.
Zum Hintergrund:
Die Eingliederungshilfe ist eine zentrale Sozialleistung für Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Sie soll ihnen eine möglichst selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen – sei es im Bereich Wohnen, Arbeit, Bildung oder Freizeit.
Eingliederungshilfe umfasst:
- Assistenzleistungen im Alltag (z. B. beim Wohnen und in der Mobilität)
- Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Therapeutische und pädagogische Maßnahmen
- Hilfsmittel und technische Unterstützung
- Schulbegleitung und Frühförderung
Ziel ist ein personenzentriertes System, das sich an den individuellen Bedürfnissen orientiert – weg von pauschalen, einrichtungsgebundenen Angeboten. Doch die Bundesregierung plant eine Evaluation und mögliche Reform des Bundesteilhabegesetzes. Aus Sicht unter anderem des KBR drohen Leistungseinschränkungen. (pm/lr)