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12.02.2026, Lokalredaktion
Rathausturm Nordenham: Verantwortung für Vergabeverfahren liegt bei der Stadt
Kreisrätin Sindy Nestler weist die erneute Darstellung in einem Pressebericht zurück, wonach die Kommunalaufsicht für Vorgaben zu Vergabeverfahren und zu europaweiten Ausschreibungen verantwortlich sei. Im konkreten Fall geht es um die Ankündigung eines Informationsabends zur Zukunft des Rathausturms, zu dem die Stadt Nordenham einlädt.
Die Kreisrätin hatte sich bereits Ende Januar ausführlich zu den Vorgängen in Nordenham geäußert und die Rolle der Kommunalaufsicht erläutert. Sie bekräftigt: „Die Verantwortung für die Wahl und Durchführung eines Vergabeverfahrens liegt ausschließlich bei den Städten und Gemeinden unter Beachtung der geltenden rechtlichen Vorgaben. Eine Weisung, ein bestimmtes Verfahren zu wählen oder ein Projekt auszuschreiben, ist rechtlich nicht zulässig. Die Kommunalaufsicht trifft in dieser Hinsicht keine Entscheidungen und macht erst recht keine Vorgaben, sondern wirkt lediglich beratend auf die Rechtssicherheit hin.“ (pm/lr – Foto: Landkreis Wesermarsch/Bahlo)