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24.09.2026, Lokalredaktion
Die SPD-Landtagsabgeordnete Karin Logemann, fischereipolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Niedersachsen, und der Fischer Söhnke Thaden aus Fedderwardersiel machen auf den großen Unmut vieler Küstenfischer über die derzeitige Ausgestaltung und öffentliche Darstellung des Dieselzuschusses aufmerksam.
„Die Fischer fühlen sich bei der Berechnung des Dieselzuschusses nicht gerecht behandelt. Entscheidend muss sein, wie viel Treibstoff tatsächlich verbraucht wird – und nicht allein, wie lang ein Kutter ist“, erklärt Karin Logemann. „Es kann nicht sein, dass wenige Zentimeter bei der Kutterlänge über einen erheblichen Unterschied beim Zuschuss entscheiden, obwohl Motorleistung, Einsatz und tatsächlicher Verbrauch vergleichbar oder sogar höher sind.“
Der Zuschuss wird derzeit maßgeblich anhand der Länge des Fischereifahrzeugs und der jeweiligen Flottensegmente berechnet. Für Krabbenkutter zwischen 12 und 18 Metern liegt der maximale Betrag nach den vorliegenden Einstufungen bei rund 4.862 Euro. Bei Kuttern zwischen 18 und 24 Metern sind es maximal rund 7.956 Euro.
Der Fedderwardersieler Fischer Söhnke Thaden kritisiert insbesondere, dass die tatsächliche Leistung und der reale Brennstoffverbrauch der Kutter nicht ausreichend berücksichtigt würden.
„Ein kleiner, fleißiger Kutter kann im täglichen Einsatz genauso viel oder sogar mehr Diesel verbrauchen als ein größeres Fahrzeug. Viele Kutter haben eine vergleichbare Motorleistung – zum Beispiel rund 300 PS. Trotzdem entscheidet teilweise ein Unterschied von gerade einmal zehn Zentimetern bei der Länge darüber, ob fast die doppelte Prämie gezahlt wird“, sagt Thaden.
Nach Einschätzung der Fischer führt die starre Einteilung nach der Kutterlänge zu erheblichen Ungerechtigkeiten. Wer regelmäßig und intensiv fischt, dürfe gegenüber einem weniger eingesetzten Schiff nicht automatisch schlechter gestellt werden.
Logemann und Thaden kritisieren außerdem die öffentliche Darstellung der Zuschüsse. Teilweise entstehe der Eindruck, jeder Krabbenfischer erhalte pauschal 50.000 Euro.
„Dieses Bild ist falsch und sorgt an der Küste für zusätzlichen Ärger. Die tatsächlichen Zuschüsse unterscheiden sich erheblich und liegen – je nach Fahrzeug, Einstufung und Voraussetzungen – in einer Größenordnung von etwa 4.000 bis 80.000 Euro. Von einer pauschalen Zahlung von 50.000 Euro kann keine Rede sein“, stellt Logemann klar.
Thaden ergänzt: „Die Fischer erleben jeden Tag, wie unterschiedlich die Beträge tatsächlich ausfallen. Wenn in der Öffentlichkeit mit einer pauschalen Summe gearbeitet wird, entsteht ein völlig falscher Eindruck von der Unterstützung und von der wirtschaftlichen Situation der Betriebe.“
Auch bei der Herkunft der Mittel müsse sachlich informiert werden. Die Gelder stammen aus dem Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See, dem sogenannten Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG). Es handelt sich damit nicht um allgemeine Steuermittel, sondern um einen Finanzierungsrahmen, der der Unterstützung der betroffenen Fischerei zugutekommen soll.
Gleichzeitig weisen Logemann und Thaden auf die steuerliche Belastung der Zuschüsse hin. Von den insgesamt zugesprochenen rund 4,5 Millionen Euro müsse der volle Betrag versteuert werden. Rund 2 Millionen Euro flössen dadurch voraussichtlich direkt wieder an den Staat zurück.
„Die Fischer erhalten also nicht einfach die volle Summe, die in manchen Darstellungen genannt wird. Ein erheblicher Teil wird durch die Besteuerung wieder abgeschöpft. Umso wichtiger ist es, die Zahlen korrekt einzuordnen und nicht mit pauschalen Behauptungen zusätzlich Stimmung gegen die Küstenfischerei zu machen“, sagt Logemann.
Karin Logemann und Söhnke Thaden fordern deshalb eine zeitnahe und transparente Richtigstellung in der öffentlichen Debatte sowie eine Überprüfung der Bemessungsgrundlage.
„Die Küstenfischerei steht ohnehin unter großem wirtschaftlichem Druck. Die Fischer erwarten zu Recht, dass ihre tatsächlichen Belastungen ernst genommen werden. Wir brauchen eine nachvollziehbare Regelung, die sich stärker am realen Verbrauch und am tatsächlichen Einsatz der Fahrzeuge orientiert“, betont Karin Logemann.
Thaden fordert ebenfalls eine faire und verständliche Lösung: „Wir wollen keine Sonderbehandlung, sondern eine gerechte Berechnung. Wer mehr arbeitet und dadurch mehr Diesel verbraucht, darf nicht allein wegen seiner Kutterlänge schlechter gestellt werden.“
„Wenn der Eindruck bestehen bleibt, dass über die Köpfe der Fischer hinweg entschieden und anschließend mit falschen Zahlen argumentiert wird, wird der Unmut an der Küste weiter wachsen. Das sollten alle Verantwortlichen ernst nehmen“, so Logemann abschließend. (pm/lr – Foto: Kerstin Seeland)