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28.04.2026, Lokalredaktion
n den vergangenen Jahren hat der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) im Bildungsbereich deutlich an Bedeutung gewonnen. Lehrkräfte nutzen bereits heute verschiedene digitale Anwendungen, darunter auch generative KI-Systeme zur Unterrichtsvorbereitung oder zur Unterstützung bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten. Bildungsexperten sehen darin große Chancen für die Zukunft des Lernens.
Vor diesem Hintergrund haben die Landtagsabgeordneten Sophie Ramdor und Anna Bauseneick (CDU) eine Anfrage an die Niedersächsische Landesregierung gestellt. Sie wollten wissen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI bei schulischen Leistungsbewertungen gelten. Der CDU-Abgeordnete Björn Thümler (Berne) betont dabei die Notwendigkeit eines verantwortungsvollen, aber innovationsfreundlichen Umgangs mit neuen Technologien: „Wir wollen Chancen nutzen, ohne die pädagogische Verantwortung der Lehrkräfte aus der Hand zu geben.”
Die Landesregierung verweist darauf, dass der Einsatz generativer KI rechtliche und organisatorische Herausforderungen mit sich bringt. Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz tragen Lehrkräfte die pädagogische Verantwortung für Unterricht und Bewertung. Bestehende schulrechtliche Vorgaben sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) seien dafür ausreichend. Eine automatisierte Notengebung schließt das Kultusministerium aus. Die Entscheidung liege weiterhin bei den Lehrkräften.
Der Einsatz von KI zur Unterstützung der Leistungsbewertung ist freiwillig und nur zulässig, wenn personenbezogene Daten DSGVO-konform verarbeitet werden und die Bewertung nicht automatisiert erfolgt. Zusätzliche rechtliche Regelungen hält die Landesregierung daher nicht für notwendig. Ein Verarbeitungsverzeichnis zu genutzten KI-Anwendungen liegt dem Kultusministerium nicht vor.
Für den Einsatz von KI müssen Landesbedienstete über entsprechende Kompetenzen verfügen. Das Kultusministerium empfiehlt hierfür insbesondere die Angebote des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), darunter einen modularen Selbstlernkurs zu Funktionsprinzipien von KI und zum EU-AI-Act. Ergänzend dient ein KI-Kompetenzraster als Grundlage für die Planung von Fortbildungen.
Da die Beschaffung von Lernmitteln Aufgabe der Schulen und Schulträger ist, verfügt das Ministerium über keine Übersicht zu genutzten KI-Tools. Eine Ausnahme bildet der über die Niedersächsische Bildungscloud bereitgestellte Chatbot „telli“, dessen Nutzung laut Ministerium stetig steigt.
Mit „telli“ steht Schulen eine datenschutzkonforme, leistungsfähige und kostenfreie KI-Anwendung zur Verfügung. Darüber hinaus wird das länderübergreifende Projekt „AIS“ entwickelt, das Schülerinnen und Schüler ab 2026 KI-gestützt auf individuellen Lernpfaden begleiten soll. (pm/lr – Foto: KI generiert)