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14.12.2025, Lokalredaktion
„Die neuen Fristen geben unseren Kommunen endlich den Spielraum, den sie brauchen, um den Ganztagsausbau verlässlich zu planen und umzusetzen“, erklärt die SPD-Landtagsabgeordnete Karin Logemann zu dem am Freitag veröffentlichten Investitionsprogramm. „Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist richtig und wichtig – und wir sorgen dafür, dass er vor Ort auch gut umgesetzt werden kann.“
Ab dem Schuljahr 2026/27 haben alle Kinder im Grundschulalter einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Für den dafür notwendigen Ausbau stellt der Bund den Ländern insgesamt 2,75 Milliarden Euro zur Verfügung, davon fließen rund 278 Millionen Euro nach Niedersachsen. Zusätzlich stellt das Land weitere 55 Millionen Euro bereit und übernimmt damit die Hälfte des kommunalen Kofinanzierungsanteils – eine deutliche Entlastung für die Schulträger.
Die bisher engen Antrags- und Baufristen hatten viele Kommunen unter erheblichen Druck gesetzt. Niedersachsen hat sich daher erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Bund die Fristen im Ganztagsfinanzhilfegesetz verlängert. Mit der nun angepassten Verwaltungsvereinbarung und den aktualisierten Förderrichtlinien können Mittel bis zum 31. Oktober 2027 beantragt werden. Investitionen müssen bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen und bis zum 30. Juni 2030 abgerechnet sein.
„Der Ausbau des Ganztags ist eine große Aufgabe, gerade für ländliche Regionen wie unsere Wesermarsch“, betont Logemann. „Umso wichtiger ist es, den Schulträgern Zeit, Planungssicherheit und finanzielle Unterstützung zu geben. Das ist Politik, die den Alltag der Menschen spürbar verbessert.“
Förderfähig sind Neubau-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen, energetische Sanierungen, Ausstattungen sowie der Erwerb von Gebäuden oder Grundstücken für den Ganztagsbetrieb.
Parallel arbeitet das Kultusministerium an weiteren Bausteinen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs: Ein neuer Klassenbildungserlass, der kleineren Schulen zusätzliche Ressourcen ermöglichen soll, befindet sich bereits in der Anhörung. Zudem steht die Veröffentlichung des neuen Erlasses zur „Arbeit in der Ganztagsschule“ unmittelbar bevor. Dieser regelt u. a. Qualitätsstandards, Organisationsstrukturen und zusätzliche Abholzeiten.
„Wir schaffen einen verlässlichen Rahmen, damit der Ganztag in Niedersachsen gelingt – für die Kinder, für die Familien und für die Zukunft unserer Schulen“, fasst Logemann zusammen. (pm/lr – Foto: Büro Logemann)