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31.07.2026, Lokalredaktion
„Die Haltung und Zucht seltener Nutztierrassen ist ein wichtiger Beitrag zum Erhalt unserer biologischen Vielfalt und unserer niedersächsischen Kulturlandschaft. Wer sich dieser Aufgabe widmet, darf mit den wirtschaftlichen Nachteilen nicht allein gelassen werden. Die deutliche Anhebung der Zuchterhaltungsprämie ist deshalb ein wichtiges Signal an unsere Züchterinnen und Züchter“, erklärt die SPD-Landtagsabgeordnete Karin Logemann.
Niedersachsen stärkt die Förderung bedrohter heimischer Nutztierrassen. Die Zuchterhaltungsprämie wird künftig von bisher maximal 200 Euro auf bis zu 384 Euro je Großvieheinheit (GVE) angehoben. Damit erhalten engagierte Züchterinnen und Züchter einen besseren Ausgleich für die wirtschaftlichen Nachteile, die mit der Haltung und aktiven Zucht seltener Rassen verbunden sind.
Für die Fördermaßnahme stehen künftig insgesamt 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Haushaltsmittel wurden damit um knapp eine Million Euro aufgestockt. Grundlage ist die am 1. Januar 2026 in Kraft getretene Richtlinie zur Förderung der Zucht und Haltung seltener oder gefährdeter einheimischer Nutztierrassen.
„Viele dieser Rassen erzielen bei der Milch- oder Fleischleistung nicht die Werte moderner Hochleistungsrassen. Gleichzeitig sind sie für die genetische Vielfalt, die Landwirtschaft und die regionale Identität von großer Bedeutung. Geht eine Rasse verloren, ist auch ihre genetische Vielfalt unwiederbringlich verloren. Umso wichtiger ist es, die Züchterinnen und Züchter verlässlich zu unterstützen“, so Logemann.
Mehr als 70 Prozent der einheimischen Nutztierrassen gelten weiterhin als gefährdet. Die Förderung soll dazu beitragen, die aktive Zucht dieser Tiere attraktiver zu machen und den Fortbestand der Rassen langfristig zu sichern.
Zu den förderfähigen Rassen gehören unter anderem das Bunte Bentheimer Schwein, das Ostfriesische Milchschaf, alte Schwarzbunte Niederungsrinder, das Ostfriesische beziehungsweise Alt-Oldenburger Schwere Warmblut sowie das Leineschaf. Insgesamt umfasst die Liste fünf Rinder- und fünf Pferderassen, zehn Schafrassen sowie jeweils zwei Ziegen- und Schweinerassen. Die Rassen sind eng mit der Geschichte Niedersachsens verbunden und haben die regionale Tierzucht maßgeblich geprägt.
Antragstellung ab September 2026
Anträge können jährlich vom 1. September bis zum 30. September 2026 bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gestellt werden. Informationen und Formulare zum Antragsverfahren sind online bei der Landwirtschaftskammer abrufbar.
Voraussetzung ist unter anderem, dass die Tiere in einem Zuchtbuch einer in Niedersachsen zugelassenen Zuchtorganisation eingetragen sind und mindestens fünf Jahre lang aktiv züchterisch genutzt werden. (pm/lr – Foto: Büro Logemann)