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04.08.2025, Lokalredaktion
Karin Logemann, MdL: „Starke Kitas brauchen starke Unterstützung – die neuen Förderprogramme sind ein wichtiger Schritt für Kinder, Eltern und Fachkräfte.“ Mit drei neu aufgelegten Förderrichtlinien sorgt Niedersachsen für bessere Bedingungen in der frühkindlichen Bildung: „Qualität in Kitas 3“, „Sprach-Kitas 2“ und „Billigkeit 2“ sichern gezielte Unterstützung für unsere Kindertageseinrichtungen in den kommenden Jahren.
„Gerade für die Einrichtungen in der Wesermarsch ist das eine gute Nachricht. Mehr Personal, bessere Qualifizierung und gezielte Sprachförderung – das alles kommt direkt den Kindern, Eltern und Fachkräften zugute“, so Karin Logemann, SPD Landtagsabgeordnete für die Wesermarsch.
Was wird konkret gefördert?
- Mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen:
Mit der Richtlinie Qualität in Kitas 3 wird zusätzliches Personal finanziert – auch in Krippengruppen. Außerdem unterstützt das Land Fortbildungen und Qualifizierungen, u. a. für Leitungsaufgaben. Das bedeutet: Entlastung für das bestehende Team und bessere Bildungschancen für die Kinder.
- Sprachförderung langfristig gesichert:
Die Sprach-Kitas 2 erhalten erneut finanzielle Unterstützung – für Fachkräfte, Materialien und Fortbildungen. Das ist besonders wichtig für Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf. Die neue Richtlinie läuft bis Juli 2027 und stärkt die Strukturen vor Ort.
- Finanzielle Stabilität für Träger:
Mit Billigkeit 2 wird die jährliche Erhöhung der Wochenstundenpauschalen für zwei weitere Kindergartenjahre fortgesetzt – ein wichtiges Signal an die Träger, dass sie auf das Land zählen können.
Insgesamt stellt Niedersachsen für die drei Förderprogramme rund 467 Millionen Euro bereit. Davon stammen etwa 383 Millionen Euro aus Bundesmitteln im Rahmen des neuen KiQuTG-Vertrages, den Kultusministerin Julia Willie Hamburg unterzeichnet hat.
„Frühkindliche Bildung ist die Basis für faire Chancen – deshalb ist es richtig, dass wir hier investieren. Ich werde mich auch weiterhin dafür stark machen, dass unsere Kitas in der Wesermarsch gut ausgestattet sind“, erklärt Karin Logemann.
Hintergrund:
Alle drei Förderrichtlinien gelten für die Kindergartenjahre 2025/2026 und 2026/2027. Anträge können gestellt werden – eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich der Haushaltsmittel des Bundes und Landes. (pm/lr)