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28.11.2025, Lokalredaktion
Nach Auffassung der CDU-Landtagsfraktion blockiert die Landesregierung mit einem überregulierten und zuletzt sogar weiter verschärften Vergaberecht die dringend notwendige Modernisierung der Infrastruktur in Niedersachsen. „Die Folge sind überlastete Vergabestellen, lange Verzögerungen und frustrierte Kommunen“, kritisiert der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Thümler (Berne).
Trotz erhöhter Wertgrenzen durch die jüngste Änderung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (NWertVO) belasten zusätzliche Nachweis- und Dokumentationspflichten über 900 kommunale Vergabestellen, also Landkreise, Städte, Gemeinden, Bauhöfe, Schulen, Gebäudemanagements sowie kommunale Eigenbetriebe und Zweckverbände.. Während andere Bundesländer Verfahren vereinfachen, baue Niedersachsen neue Hürden auf. „Wir brauchen ein einfaches, digitales und praxistaugliches Vergaberecht, damit Projekte starten können und Bundesmittel nicht verfallen“, merkt Thümler an.
Niedersachsen darf sich laut CDU-Landtagsfraktion ein Vergaberecht der Langsamkeit nicht länger leisten. Besonders problematisch sei dies angesichts des 500-Milliarden-Euro-Sondervermögens des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität. Diese Mittel können nur genutzt werden, wenn Vergabeverfahren schnell und verlässlich laufen. Deshalb fordern die Abgeordneten eine radikale Vereinfachung des Vergaberechts: Kommunen im Unterschwellenbereich müssen aus Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) herausgenommen werden, Wertgrenzen sind zu streichen und klare, schlanke Vergabegrundsätze im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zu verankern. „Nur so kann der Investitionsstau bei Straßen, Brücken, Schulen, Kitas und Sportstätten endlich aufgelöst werden“, betont Thümler. (pm/lr – Foto_ Büro Thümler)