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01.10.2026, Lokalredaktion
Der CDU‑Landtagsabgeordnete und Generalsekretär des CDU-Landesverbandes Oldenburg, Björn Thümler, warnt davor, dass fehlende Netzanschlusskapazitäten zunehmend zu einem Investitionshemmnis für mittelständische Unternehmen in der Region werden. Viele Betriebe seien bereit zu investieren, hätten konkrete Pläne und gesicherte Finanzierungen, doch immer häufiger scheiterten Projekte daran, dass ein zeitnaher Netzanschluss nicht verfügbar sei. „Wenn Unternehmen ihre Vorhaben verschieben oder ganz aufgeben müssen, weil das Netz voll ist, trifft das direkt unsere regionale Wertschöpfung und gefährdet Arbeitsplätze“, so Thümler.
Besonders kritisch sieht er das bisherige Windhundprinzip, bei dem der Zeitpunkt der Antragstellung über den Zugang zum Netz entscheidet. Dadurch würden Anschlusspunkte teils über Jahre blockiert, obwohl die dahinterstehenden Projekte noch gar nicht realisierungsreif seien, während Betriebe, die etwa bei Dekarbonisierung, kritischer Infrastruktur oder industrieller Transformation sofort starten könnten, warten müssten. Thümler kritisiert in seinen Schreiben an Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, dass das geplante Netzanschlusspaket der Bundesregierung keine praxistaugliche Lösung bietet. Die vorgesehenen Verfahren seien langwierig, teils freiwillig und zwischen den vielen Netzbetreibern kaum zu standardisieren. „Für Unternehmen entsteht keine verlässliche Perspektive. Das ist für einen Industriestandort wie Deutschland schlicht nicht ausreichend.“
Er schlägt deshalb ein bundesweit einheitliches Priorisierungssystem vor, das knappe Netzkapazitäten dort einsetzt, wo sie den größten Nutzen für Wirtschaft, Versorgungssicherheit und Klimaziele entfalten. Zunächst soll die Ernsthaftigkeit und der Konkretisierungsgrad eines Projekts etwa durch einen gesicherten Standort, ein tragfähiges Netzanschlusskonzept, belastbare Finanzierung oder nachgewiesene Genehmigungsfähigkeit geprüft werden. Auf dieser Grundlage sollen alle Vorhaben nach einheitlichen Kriterien bewertet werden. Dazu zählen der Beitrag zur Daseinsvorsorge und Resilienz, zu energiepolitischen Ausbauzielen, zur Systemsicherheit und Netzdienlichkeit sowie zur industriellen Transformation und regionalen Wertschöpfung. „Das schafft keine pauschalen Vor- oder Nachteile für bestimmte Technologien. Entscheidend ist der tatsächliche Nutzen. Auch Speicher können eine hohe Priorität erhalten, wenn sie nachweislich netzdienlich sind“, betont Thümler.
Die Bundesnetzagentur solle das Verfahren bundeseinheitlich konkretisieren und eine verbindliche Festlegung erlassen. Eine Übergangsregelung müsse sicherstellen, dass auch bereits reservierte, aber noch nicht realisierte Anschlüsse ihren Konkretisierungsgrad nachweisen, damit blockierte Kapazitäten gelöst werden können, ohne berechtigtes Vertrauen zu verletzen. Das Netzanschlusspaket müsse einen nachprüfbaren Konkretisierungsgrad vorsehen, objektive gesetzliche Priorisierungskriterien verankern, die Bundesnetzagentur zu einer fristgebundenen Festlegung verpflichten, bestehende Anfragen rechtssicher einbeziehen und eine schnelle Anwendung ermöglichen. (pm/lr – Foto: Büro Thümler)